Neue Regeln für Cannabis am Steuer: Der Bundestag hat einen niedrigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut beschlossen. Wer darüber liegt, muss mit Fahrverbot und Bußgeld rechnen. Der Mischkonsum mit Alkohol ist gänzlich verboten – und Fahranfänger müssen besonders aufpassen.
Cannabis im Straßenverkehr: Bundestag setzt klare Grenzen
Der Bundestag hat eindeutige Grenzen für den Konsum von Cannabis am Steuer beschlossen. Der neue THC-Grenzwert für Autofahrer liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das entspricht etwa 0,2 Promille Blutalkohol. Zuvor hatte sich eine Expertenkommission für den jetzt beschlossenen THC-Grenzwert eingesetzt.
Ein Überschreiten des Grenzwertes hat empfindliche Konsequenzen. Vorgesehen sind ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem gilt für Autofahrer, die Cannabis konsumiert haben, ein striktes Alkoholverbot. Die sonst geltende Promillegrenze von 0,5 gilt bei Mischkonsum nicht. Bei Missachtung droht ein Bußgeldbescheid von 1.000 Euro.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für junge Fahrer und Fahranfänger: Ihnen ist der Konsum von Cannabis am Steuer unabhängig vom Grenzwert gänzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 250 Euro. Die verschärften Regeln gelten für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden.
Etwas anders als beim Alkohol gilt der neue THC-Grenzwert für alle Verkehrsteilnehmer – also auch Radfahrer. Erklärtes Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsbedingungen in allen Verkehrsbereichen zu gewährleisten.
Nach dem Joint lieber nicht mit dem Auto unterwegs sein – sondern den eigenen Garten verschönern:
THC-Grenzwert: Kritik der Opposition
In der Bundestagsdebatte gab es gemischte Reaktionen auf die Neuregelung. Der CDU-Politiker Müller bezeichnete die Neuregelung als Risiko für die Verkehrssicherheit und kritisierte, dass Cannabis-Konsumenten das Autofahren erleichtert werde (Quelle: Deutschlandfunk). Die Grünen-Abgeordnete Michaelsen verteidigte die Regelung und betonte, niemand dürfe berauscht Auto fahren, weder unter Alkohol- noch unter Cannabiseinfluss.