Die USA greifen durch: Eine russische Kaspersky-Software darf bald nicht mehr verkauft werden. Auch Updates für die Antiviren-Software sollen verboten werden. Das könnte in Zukunft auch Auswirkungen auf deutsche Nutzer haben.
VPN-Anbieter: USA legen Kaspersky an die Kette
Der für seine Antiviren-Software und VPN-Dienste bekannte russische Anbieter Kaspersky ist in den USA mit einem weitreichenden Verbot belegt worden.
Die US-Behörden haben entschieden, dass die Antiviren-Software ab dem 20. Juli nicht mehr verkauft werden darf. Doch damit nicht genug: Ab dem 29. September darf das Unternehmen in den USA auch keine Updates für die Software mehr verteilen.
Von dem Verbot ist aktuell nur das Antiviren-Angebot von Kaspersky betroffen. Der VPN-Dienst und andere Software dürfen demnach auch nach dem Stichtag weiter angeboten werden. Dennoch könnte das Verbot in den USA Auswirkungen auf Kunden in anderen Ländern haben. Es ist nicht auszuschließen, dass der VPN-Dienst ebenfalls auf die Liste der verbotenen Angebote gesetzt wird – spätestens dann lohnt sich ein Blick auf Alternativen:
Ob es sich mit dem Update-Verbot in den USA langfristig wirtschaftlich lohnt, die Software im Westen überhaupt auf dem Laufenden zu halten, muss sich erst zeigen.
Offizielle Begründung der USA für das Verbot ist der Schutz vor möglichen russischen Cyberattacken. Es bestehe die Befürchtung, dass die Software als Instrument zur Datensammlung missbraucht werden könnte, um Informationen über US-Bürger und -Unternehmen an Russland weiterzuleiten.
Kaspersky sieht jedoch eher politische Motive als Sicherheitsbedenken im Vordergrund. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, sich gegen das Verbot zur Wehr zu setzen (Quelle: Tagesschau).
Ist ein VPN überhaupt sinnvoll? Die Antwort gibt es im Video:
Kaspersky: Deutschland warnt schon länger
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt bereits seit 2022 vor dem Antivirenpaket. Von der Nutzung wird abgeraten. Das Unternehmen Kaspersky, so das BSI, könne mit seiner Software selbst „offensive Operationen durchführen“ oder „gegen seinen Willen dazu gezwungen werden“. Die Antiviren-Software oder andere Produkte des Unternehmens sind in Deutschland aber nicht verboten.