Die Bundesregierung stärkt Persönlichkeitsrechte: Heimliche Intimaufnahmen – Upskirting – stehen ab 2021 unter Strafe Damit will man betroffene Frauen künftig besser schützen. GIGA erklärt, welche Aufnahmen außerdem verboten werden.
Auf Upskirting stehen bis zu zwei Jahre Haft
Das Verbot von „Upskirting“ hat der Bundestag bereits im Sommer beschlossen, wirksam wird es zum Jahreswechsel. Dann sind heimliche Aufnahmen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ – wie es im Gesetz heißt – im öffentlichen Raum unter Strafe gestellt, berichtet t-online.
Was genau das deutsche Recht unter dem Begriff versteht, wird im entsprechenden Gesetzesentwurf deutlich: Erfasst werden sollen im Paragraph 201a Absatz 1 Strafgesetzbuch zusätzlich „das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen“. Auch „das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten“ werden strafbar. Solche Aufnahmen oder deren Verbreitung werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.
Durch technologischen Fortschritt seien Kameras heute klein, unauffällig und gerade durch Smartphones omnipräsent, so das Bundesjustizministerium. In der Folge haben entsprechende Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht zugenommen. „Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre“, erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Gaffer zahlen ab 2021 für Aufnahmen
Von der Gesetzesänderung ebenfalls erfasst werden Gaffer-Fotos – zumindest zum Teil. Mit gleichem Strafmaß wie Upskirting-Aufnahmen werden ab 2021 Fotos und Videos von verstorbenen Unfallopfern geahndet. Das bedeutet eine besondere Anpassung, weil sie sich auf das Persönlichkeitsrecht auch über den Tod hinaus bezieht. Lambrecht erklärt: „Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands.“
Dashcams können zum Beispiel im Versicherungsfall eine Hilfe sein:
Solch sensationslüsterne Aufnahmen sind ebenfalls in den letzten Jahren vermehrt zum Problem geworden. Auch weil die Gaffer beim Filmen und Fotografieren nicht selten Rettungskräfte behindern.