Viele Menschen in Deutschland haben Angst vor einem Blackout – also einem großflächigen und unvorhergesehenen Stromausfall. Das ist nicht nur angsteinflößend, sondern kann auch empfindliche Gerät beschädigen. In bestimmten Fällen steht euch eine Entschädigung von bis zu 5.000 Euro zu.
Deutschland hat grundsätzlich ein sehr stabiles Stromnetz und im Normalfall dürfte es nicht zu großflächigen Stromausfällen kommen. Doch zuletzt sorgte eine Aussage des Leiters des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) für Furore, denn er geht davon aus, dass es ab Januar 2023 zum Blackout in Deutschland kommen kann. Später wurde die Aussage zwar relativiert, doch viele Menschen in Deutschland sind jetzt verunsichert.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Bei weiteren Fragen solltet ihr euch mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen.
Bis zu 5.000 Euro Entschädigung nach Blackout
Sollte es aus irgendeinem Grund doch zu einem unvorhergesehenen Blackout kommen, dann könnten dabei im schlimmsten Fall empfindliche Geräte beschädigt, Tiere sterben, beispielsweise Fische in einem Aquarium, oder Lebensmittel verderben, die in einem Kühlschrank aufbewahrt wurden. Dann könnte euch ein Schadensersatz von bis zu 5.000 Euro zustehen. In folgenden Fällen kann das zutreffen:
- Netzüberspannung: Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, dass es nicht zu einer Netzüberspannung kommt. Passiert das doch und angeschlossene Geräte werden beschädigt, dann gilt das Produkthaftungsgesetz.
- Stromausfall: Wenn während eines Stromausfalls Geräte beschädigt werden, dann kann auch der Netzbetreiber haftbar gemacht werden. Verbraucher können sich dann auf die Netzanschlussverordnung berufen.
Was müsst ihr tun? Sollte es zu einem Blackout oder einer Netzüberspannung kommen und Geräte beschädigt oder andere Schäden aufgrund dessen auftreten, müsst ihr diese sofort dokumentieren. Dabei müsst ihr alles festhalten, also defekte Geräte, verstorbene Lebewesen oder Lebensmittel, die verdorben sind. Danach muss der Vorfall dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Eventuell wird der Netzbetreiber einen Gutachter beauftragen, um den Fall zu prüfen (Quelle: t-online).
Mit einem Solargenerator könnt ihr euch für den Blackout rüsten:
Wann gibt es keine Entschädigung?
Der Netzbetreiber muss für eure Schäden nur haften, wenn der Stromausfall oder eine Netzüberspannung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei höherer Gewalt gilt die Haftung nicht. Also wenn beispielsweise ein Blitz einschlägt oder es zu einer Naturkatastrophe kommt. Zudem muss ein Blackout wirklich lange anhalten, damit Schadensersatz gefordert werden kann. Ein kurzer Stromausfall zählt da nicht. Der Wert des entstandenen Schadens pro Anschlussnutzer muss zudem bei mindestens 500 und maximal 5.000 Euro liegen. Maximal muss der Netzbetreiber zudem 2,5 Millionen an Schadensersatz pro Vorfall zahlen.