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Bundesland reagiert: Gute Nachrichten für alle, die eine Wärmepumpe einbauen wollen

In Thüringen lassen sich zukünftig Wärmepumpen deutlich problemloser installieren. (© IMAGO / Robert Poorten)
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Wärmepumpen sollen zukünftig immer mehr Gas- und Ölheizungen ersetzen. Doch es gibt in den Bauverordnungen der Bundesländer Hürden, die vielen Interessentinnen und Interessenten einen Strich durch die Rechnung machen. Zumindest in Thüringen soll sich das ändern.

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Wärmepumpen können an Grundstücksgrenze stehen

Viele Menschen in Deutschland würden gerne eine Wärmepumpe installieren, nachdem sie schon eine Solaranlage auf dem Dach haben und einen Hybrid oder ein E-Auto fahren. Sie wollen sich von den fossilen Brennstoffen komplett lösen. Oft scheitert das Vorhaben aber an Regeln, die noch aus vergangenen Zeiten stammen, wo Wärmepumpen noch nicht so weit verbreitet und teilweise auch laut waren. Mittlerweile sind Wärmepumpen viel leiser, kleiner und effizienter. Trotzdem muss ein Abstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Genau das wird sich in Thüringen ändern (Quelle: Zeit).

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Eine Änderung der Bauverordnung in Thüringen sieht vor, dass Wärmepumpen zukünftig auch direkt an der Grundstücksgrenze installiert werden können. Sie dürfen dabei aber nicht mehr als zwei Meter hoch und drei Meter lang sein. Zudem darf ein Fundament installiert werden. Voraussetzung ist, dass das Kabinett und der Landtag der Änderung der Bauverordnung zustimmen. Damit würde eine große Hürde für viele Eigentümer beseitigt werden. Besonders bei Reihenhäusern oder Einfamilienhäusern mit kleinem Grundstück war eine Wärmepumpe bisher oft nicht realisierbar.

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Wärmepumpen an immer mehr Häusern zu sehen

Viele Neubauten sind bereits mit Wärmepumpen ausgestattet, doch auch immer mehr Eigentümer, die renovieren und dämmen, entscheiden sich für den Wechsel der Heizung. Förderungen senken die Anschaffungskosten teilweise erheblich. Damit zukünftig noch mehr Menschen wechseln, müssen die Regeln für die Installation von Wärmepumpen gelockert werden. Diese sind nicht mehr zeitgemäß und Thüringen ist in dem Fall ein gutes Vorbild. Bleibt zu hoffen, dass es durch die Lockerung der Bauverordnung nicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt.

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