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Bundesnotbremse greift: Diese Regeln gelten ab sofort

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Die sogenannte Bundesnotbremse ist beschlossene Sache und wird zum 24. April wirksam. Maßnahmen wie Ausgangssperren und Home-Office-Pflicht müssen dann deutschlandweit einheitlich durchgesetzt werden. GIGA erklärt, worauf ihr euch einstellen müsst.

Update vom 24.04.2021: Obwohl bereits erste Klagen gegen die sogenannte Bundesnotbremse eingereicht wurden, ist diese erst einmal beschlossene Sache. Die damit eingeführten Maßnahem (näheres im Artikel unten) gelten ab Samstag, dem 24. April, und somit ab sofort. Nach dem vorangegangenen Beschluss des Bundestags hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wie erwartet auch die weiteren Hürden genommen.

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Originalartikel:

Um die Ausbreitung des Coronavirus in den Griff zu bekommen, die Inzidenzzahlen wieder zu drücken, hat sich der Bundestag am Mittwoch für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Der Beschluss wurde mehrheitlich getroffen und soll bundesweit einheitliche Maßnahmen ermöglichen, dem oft kritisierten Flickenteppich bei der Bekämpfung des Virus ein Ende machen.

Die Bundesnotbremse kommt: Was bedeutet das?

Die sogenannte Bundesnotbremse soll – wie bereits zuvor beschlossen – greifen, wo an 3 Tagen in Folge die 100er-Inzidenz überschritten wird. Für diese Fälle hat man sich auf folgende Punkte geeinigt:

  • Private Treffen werden auf einen Haushalt mit maximal einer Person eines anderen Haushalts beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht eingerechnet.
  • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Aus bestimmten Gründen darf das Haus oder das eigene Grundstück verlassen werden: Notfall, berufliche Verpflichtung, Gassi gehen. Joggen und Spaziergänge sind bis 24 Uhr gestattet, allerdings nur allein.
  • Der Einzelhandel darf öffnen, aber nur für Kunden mit Termin und aktuellem, negativen Corona-Test. Ab einer 150er-Inzidenz ist nur Abholen bestellter Waren gestattet. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie Drogerien, Buch- und Blumenläden.
  • Körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen geöffnet bleiben, ein aktueller, negativer Corona-Test ist notwendig.
  • Arbeitgeber müssen weiterhin Home-Office anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Auch Arbeitnehmer werden laut Spiegel verpflichtet, im Home-Office zu arbeiten. Am Arbeitsplatz darf nur gearbeitet werden, wenn es notwendig ist.
  • Bundesweit müssen Schulen den Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 einstellen. Bei einer Inzidenz von über 100 wird ein Wechselsystem vorgeschrieben.
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So soll die Terminvergabe für eine Corona-Impfung ablaufen:

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Ab wann gelten die bundesweit einheitlichen Corona-Maßnahmen?

Wie der WDR berichtet, werden die Maßnahmen der Bundesnotbremse aufgehoben, wenn die örtliche Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 100 liegt. Noch ist unklar, wann die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten wird, in der diese Änderungen verankert werden sollen.

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Zunächst müssen die Änderungen am heutigen Donnerstag den Bundesrat passieren, mit substanziellen Einwänden werde laut Tagesschau nicht gerechnet. Offiziell könnte die Gesetzesneufassung und damit die Bundesnotbremse bereits nächste Woche in Kraft treten.

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