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Das gilt jetzt: Neue Regeln für Balkonkraftwerke

Ab sofort gelten neuen Regeln für Balkonkraftwerke. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Startschuss. (© IMAGO / U. J. Alexander)
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Mit einigen Monaten Verzögerung wurde das Solarpaket final mit den Stimmen der Ampelregierung beschlossen und ist am 15. Mai 2024 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Damit werden Erleichterungen für Balkonkraftwerke umgesetzt. Einige Punkte sind aber immer noch offen.

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Neue Regeln für Balkonkraftwerke in Kraft getreten

Bereits zum 1. April 2024 wurde die erste Erleichterung für Balkonkraftwerke umgesetzt. Ab diesem Datum ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht worden. Nun treten neuen Regeln für Balkonkraftwerke in Kraft, die mit den Stimmen der Ampelregierung beschlossen wurden.

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Folgende Neuerungen gelten ab dem 15. Mai 2024:

  • Die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber wird überflüssig. Der Netzbetreiber wird über die Anmeldung beim Marktstammdatenregister informiert. Nur noch die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist Pflicht.
  • Ein alter Stromzähler darf so lange zurückdrehen, bis er vom Netzbetreiber ausgetauscht wird. Damit entfällt das Warten auf die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks, wenn ein alter Ferrariszähler verbaut ist. Ein Smart Meter wird aber nicht zur Pflicht. Ihr könnt euer Balkonkraftwerk also sofort nutzen und müsst nicht warten.
  • 800-Watt-Wechselrichter und Solarmodule bis zu 2.000 Watt können genutzt werden. Es können nun also statt 600 direkt 800 Watt eingespeist werden.
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Das Produkt ist nicht mehr verfügbar. Zuletzt geprüft: 22.12.2024 01:31 Uhr

Das sind die drei Erleichterungen, die die Bundesregierung selbst umsetzen kann (Quelle: Bundesgesetzblatt). Sie gelten aber nur, wenn ihr eure überschüssige Energie kostenlos ins Netz einspeist. Erhaltet ihr eine Vergütung für die eingespeiste Energie, dann gelten für euch andere Auflagen. Das Balkonkraftwerk muss dann wie eine große Photovoltaikanlage angemeldet werden.

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Folgendes ist weiterhin offen:

  • Regeln für den Einsatz des Schukosteckers bleiben so lange unklar, bis der VDE und DKE neue Regelungen dazu vorlegen. Diese Änderung befindet sich im Normierungsverfahren beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE).
  • Zudem arbeitet der VDE aktuell an einer Regelung für die 800-Watt-Einspeisung ins Hausnetz. Demnach soll die Modulleistung nur 20 Prozent mehr betragen dürfen, um die Norm erfüllen zu können. Solarmodule dürften also in Verbindung mit einem 800-Watt-Wechselrichter zusammen nur 960 Watt besitzen.
  • Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme festzulegen, ist ebenfalls noch offen. Der Fall befindet sich aktuell noch im Rechtsausschuss des Bundestags und muss vom Parlament beschlossen werden. Gleichzeitig laufen schon erste Gerichtsverfahren, die klären sollen, was genau erlaubt sein wird (Quelle: Stuttgarter Nachrichten).
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