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Der Glasfaser-Ausbau kommt Verbraucher noch mal teuer zu stehen

Beim Blick auf die Nebenkostenabrechnung kann es für Mieter in Zukunft unschöne Überraschungen geben. (© Pexels / Andrea Piacquadio)
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Neue Regeln bringt das Telekommunikations­modernisierungs­gesetz, viele sind zum Vorteil der Verbraucher, aber nicht alle. Vor allem eine kann viele Leute, die zur Miete wohnen, empfindlich treffen: Vermieter dürfen bald Kosten für den Glasfaser-Ausbau über die Nebenkosten weitergeben.

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Das Ende des Nebenkostenprivilegs dürfte in diesem Jahr bei manch einem Mieter oder einer Mieterin für zumindest verhaltene Jubelschreie gesorgt haben. Endlich nicht mehr für den ohnehin überholten Kabelanschluss zahlen müssen, denn man nie genutzt hat – auch wenn es bis dahin noch etwas dauert. Doch wer jetzt glaubt, dadurch bleibt am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche, irrt offenbar.

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Teure Glasfaser: Mieter zahlen den Anschluss mit

Durch die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes ab 1. Dezember steht zwar fest, dass das klassische Nebenkostenprivileg entfällt. Doch es wird sogleich ersetzt: Nach Schema F hat man beschlossen, die Umlagefähigkeit vom TV-Kabelanschluss auf den Hausanschluss für Glasfaser zu übertragen.

Bedeutet: Kosten für den Erstanschluss eines Hauses ans Glasfasernetz, die der Hauseigentümer beziehungsweise Vermieter trägt, können über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Pro Wohnung und Jahr darf die Umlage maximal 60 Euro betragen (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/VZBV). Besonders bitter aus Mietersicht ist das, weil die Umlage gezahlt werden muss, unabhängig davon, ob die jeweilige Mietpartei überhaupt einen Tarif mit Glasfaser nutzt.

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Die Zusatzkosten für Mieter dürfen in der Regel über fünf Jahre verlangt werden. In Ausnahmefällen erlaubt die Gesetzesneufassung auch die Umlage über neun Jahre. Befristet ist die Regel bis zum 31.12.2027. Kosten für Glasfaseranschlüsse, die später installiert werden sollten, sind nicht umlagefähig.

Sie gilt allerdings rückwirkend für Anschlüsse, die seit dem 01.01.2015 gelegt wurden. Auch Mieter, die bereits seit Jahren einen Glasfaseranschluss im Haus haben, könnten so ab nächstem Jahr vom neuen Posten in der Nebenkostenabrechnung überrascht werden.

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Bis zu 540 Euro extra für Verbraucher möglich

Auf betroffene Mieterinnen und Mieter kommen so bestenfalls unnötige Kosten von insgesamt 300 Euro in fünf Jahren zu. Wen es härter trifft, der oder die muss 540 Euro zahlen. Die Gesamtkosten für einen sogenannten FTTH-Anschluss („fibre to the home“) gibt die Telekom aktuell mit rund 800 Euro an (Quelle: Telekom). Findige Vermieter zahlen also weniger als die Hälfte oder machen sogar ein Geschäft.

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