Der Bundestag hat einige wichtige Änderungen in Bezug auf Personal- und Reisepässe beschlossen. Personalausweise sollen nach Willen von CDU/CSU und SPD zwei Fingerabdrücke speichern. Auch bei den Passfotos gibt es bald eine wichtige Änderung.
Personalausweis: Fingerabdrücke werden zur Pflicht
Noch steht es Bürgern frei, ob sie in ihrem Personalausweis auch Fingerabdrücke speichern wollen. Diese Wahlfreiheit wird ab August 2021 abgeschafft, wie der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU und SPD nun beschlossen hat. Dagegen stimmten FDP, Die Linke und Grüne. Enthaltungen gab es von der AfD. Mit dem Beschluss wird europäisches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Personalausweis fälschungssicherer zu gestalten.
Neben der Pflicht zu Fingerabdrücken im Personalausweis gibt es noch ein weitere wichtige Änderung, die allerdings erst ab Mai 2025 greift. Herkömmliche, auf Papier gedruckte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Passbehörden sollen Fotos ausschließlich digital übermittelt bekommen. Dazu soll direkt vor Ort eine „erweiterte Möglichkeit“ zur Aufnahme geschaffen werden. Berufsfotografen haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihre Fotos digital an Behörden zu übermitteln. Im ersten Entwurf war dies noch ausgeschlossen worden, doch „vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für den Fotofachhandel“ gab es einen Rückzieher.
Reisepass: „X“ als Angabe zum Geschlecht
Eine weitere Änderung betrifft die Angabe zum Geschlecht in Reisepässen. Hier hat es eine Angleichung an die Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation gegeben. Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können in ihrem Reisepass unter Geschlecht ein „X“ eintragen lassen. Alternativ wird aber auch die Möglichkeit geboten, das bisher angegebene Geschlecht beizubehalten.
Einen Personalausweis beantragen oder verlängern – so funktioniert das:
Kinderreisepässe sind dem Beschluss der Regierung zufolge nicht mehr so lange gültig wie bisher. Statt nach sechs Jahren laufen sie nun bereits nach nur einem Jahr ab, mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Biometrietaugliche Kinderreisepässe bleiben aber weiterhin sechs Jahre lang gültig.