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Deutsche Bahn enttäuscht: Diese Bahncard-Änderung müssen Kunden kennen

Die Bahncard der Deutschen Bahn macht sich für Vielfahrer bezahlt. Doch sie hat einen Haken. (© IMAGO / Future Image)
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Wer mehr als ein bis zwei Mal im Jahr mit Zügen der Deutschen Bahn fährt, hat mit großer Wahrscheinlichkeit eine Bahncard. Denn die Rabattkarte lohnt sich meist schon bei wenigen Fahrten – besonders im Fernverkehr. Jetzt hat die DB eine Änderung bei der Bahncard in die Wege geleitet, die vor allem die Kündigung verbessert. Doch das ist noch nicht genug.

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Bahncard einfacher kündigen: DB gibt Verbraucherzentrale nach

Mit einer Bahncard können Vielfahrer bei der Deutschen Bahn kräftig sparen. Ob 25 oder 50 Prozent Rabatt, der Kauf lohnt sich oft schon nach wenigen Fahrten, besonders auf langen und daher teureren Strecken. Mit einer Bahncard 100 fahrt ihr sogar komplett ohne Extra-Kosten, dafür aber auch für einen viel höheren Abopreis.

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So praktisch die Bahncard im Alltag vieler Bahnfahrer auch ist, umso unschöner erweist sie sich, wenn ihr sie dann loswerden wollt. Der Verbraucherschutz Thüringen hatte die unzureichenden Kündigungsformalitäten der DB bereits klar bemängelt und Klage erhoben. Freiwillig soll die Bahn jetzt zumindest einen der Kritikpunkte angegangen sein: die Kündigungsfrist.

Statt wie bisher bis sechs Wochen vor Laufzeitende können DB-Kunden ihre Bahncard nun bis zu vier Wochen vor dem Stichtag kündigen. Die entsprechende Änderung an ihren Geschäftsbedingungen habe die DB laut Verbraucherzentrale bereits im Juni vorgenommen (Quelle: MDR). Den Verbraucherschützern zufolge ist das zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben auch noch nicht genug.

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Monatliche Kündigung in Sicht? Deutsche Bahn muss dringend nachbessern

Denn gesetzlich vorgeschrieben ist noch mehr: Verträge mit Laufzeit müssen nach deren Ende automatisch monatlich kündbar werden. Das Bahncard-Abo hingegen verlängert sich auch mit der vierwöchigen Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt.

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So habe sich die DB zwar mit der Kündigungsfrist bereits teilweise geschlagen gegeben, so die Verbraucherschützer. Doch die Klage soll bleiben und langfristige Rechtssicherheit für DB-Kunden garantieren. Das heißt, auch die Bahn soll der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und Bahncard-Kunden spätestens nach Ende einer zweijährigen Laufzeit die monatliche Kündigung ermöglichen.

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