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Deutsche Bahn vor Gericht: App-Funktion ist „irreführend“

Die Deutsche Bahn hat Probleme mit ihrem Online-Angebot und der Navigator-App. (© IMAGO / Lobeca)
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Wer per Webseite oder Navigator-App bei der Deutschen Bahn Zugverbindungen sucht, muss sich auf eine kleine Änderung einstellen, die aber großen Einfluss haben dürfte. Denn die Suchoption „Schnellste Verbindung anzeigen“ ist einem Gericht zufolge unzulässig, die DB darf sie nicht weiter anbieten. Was stattdessen kommen könnte, ist noch offen.

Gericht kritisiert DB: Alternative zu „Schnellste Verbindung anzeigen“ muss her

Es ist ein Rückschlag für die Deutsche Bahn – und wohl auch für viele ihrer Fahrgäste. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der DB verboten, bei der Suche nach Zugverbindungen die Option „Schnellste Verbindung anzeigen“ anzubieten.

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Das Problem: Sucht ihr per Webseite oder in einer der Navigator-Apps nach einem Zug und wollt möglichst kurz unterwegs sein, würden euch nicht die tatsächlich kürzesten Verbindungen angezeigt. Dem Gericht nach würde zunächst zwar die schnellste Verbindung angezeigt.

Ausgehend von dieser würde die Anzeige der Verbindungen vorwärts (bei der Suche nach Abfahrtszeit) oder rückwärts (bei der Suche nach Ankunftszeit) springen und die nächst schnellsten Verbindungen nach der ersten anzeigen. Die seien aber – gemessen an der gesamten Fahrtzeit – nicht zwangsläufig die schnellsten.

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Dem OLG zufolge würden Verbraucher davon ausgehen, „dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (...) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt“ (Quelle: Welt). Doch das sei bei der Suchfunktion der DB nicht der Fall, die Funktion damit irreführend und unlauter.

Die DB informiert über die Vorgehensweise der Suchfunktion bereits. Dem Gericht waren die Hinweise darauf aber offenbar nicht leicht genug aufzufinden.

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So ladet ihr euer DB-Ticket aufs Smartphone:

Nachvollziehen kann die Deutsche Bahn die Kritik nicht. Das Unternehmen nutze einen Algorithmus eines Drittanbieters, der europaweit von vielen Verkehrsunternehmen genutzt werde, um die Verbindungen in der Suche zu filtern. Die Ergebnisse würden diskriminierungsfrei angezeigt, heißt es. „Wir prüfen nun, inwieweit sich dessen Funktionsweise noch klarer darstellen lässt, vor allem im Hinblick auf das Kriterium Schnelligkeit“, so eine Bahn-Sprecherin über den Algorithmus.

Urteil gegen Deutsche Bahn: Dieses Verbot trifft die Falschen

Felix Gräber

Der Mehrwert des Frankfurter Urteils für DB-Kunden erschließt sich mir nicht. Ob es hypothetisch schnellere Verbindungen gibt, dürfte für praktisch alle Fahrgäste und Bahnkunden unerheblich sein, wenn diese nicht im gewünschten Zeitfenster liegen. Wer etwa nach der Abfahrtsuhrzeit sucht, würd in der Regel ohnehin keinen früheren Zug in Betracht ziehen (können), auch wenn man damit früher ankommen würde.

Felix Gräber
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