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Deutsche Bank und Co: Kündigung wegen AGB-Änderungen?

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Banken und Sparkassen in Deutschland benötigen die Zustimmung ihrer Kunden für neue AGB (© GIGA)
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Deutsche Banken müssen ihre AGB ändern, Kundinnen und Kunden zur Zustimmung bewegen. Dafür sorgt ein BGH-Urteil von 2021. Doch bei vielen Kunden herrscht Verunsicherung und Zurückhaltung, während manche Kreditinstitute sogar das Schreckgespenst der Kündigung beschwören. Aber was ist dran?

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Für deutsche Bankkunden sind es schwere Zeiten: Die Nullzinsphase hält an, oben drauf kommen Verwahrentgelte und immer mehr Banken streichen ihre kostenlosen Konten ersatzlos. In dieser Gemengelage zwingt ein BGH-Urteil vom April 2021 die Banken zum Handeln: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen überarbeitet und die Zustimmung der Kunden eingeholt werden. Die sprichwörtliche schweigende Zustimmung ist nicht mehr ausreichend.

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Kunden zurückhaltend: Banken führen neue AGB ein

Doch längst nicht alle Kunden wollen mitmachen: So sollen etwa bei der Hamburger Sparkasse, nach der Bilanzsumme die größte Sparkasse Deutschlands, knapp die Hälfte der Kunden den neuen AGB nicht zugestimmt haben (Quelle: Tagesschau). Bei der Deutschen Bank, inklusive Postbank und norisbank, habe man bereits 85 Prozent der Kunden überzeugt, so ein Sprecher.

Dort geht man laut Tagesschau forscher an die Sache heran: Wer noch nicht zugestimmt hat, werde schriftlich erinnert. Weigern sich Kunden weiterhin, würden sie eine „Prüfung der Kundenbeziehungen“ riskieren. Etwas durch die Blume gesprochen, heißt das wohl: Wer nicht zustimmt, wird gekündigt – die Furcht vieler Bankkunden würde wahr.

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Das dürfte so einfach aber nicht werden: Nach der neuen Rechtssprechung müssten Kunden nur die Preise zahlen, denen sie aktiv zugestimmt haben, so ein Sprecher der Berliner Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte, die Klienten bei Rückforderungen von Bankgebühren unterstützt.

Ohne Zustimmung Konto weg? Rechtslage noch unklar

Verweigern Kunden hingegen die Zustimmung, müssen die Banken aktiv werden. Das könne in neuen Rechtsstreiten enden. Nach Ansicht der Rechtsexperten könnten Banken in solchen Fällen versuchen, Giroverträge zu kündigen. Allerdings sei juristisch nicht abschließend geklärt, ob die Kreditinstitute in dieser Situation das Recht zur Kündigung hätten.

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Fazit: Im Fall der Fälle werden Banken wohl kündigen, doch Verbraucher können sich wehren. Das letzte Wort ist nicht gesprochen. Wer allerdings etwa wegen kommender Verwahrentgelte plant, das Kreditinstitut zu wechseln, sollte sich vorher im Klaren sein: Bei Neukunden wird man aufseiten der Bank genau darauf achten, Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Zuzustimmen könnte auf lange Sicht das kleinere Übel sein.

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