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Diesel-Aus: EU stellt klar, was von der Panikmache zu halten ist

Ältere Dieselfahrzeuge könnten bald nicht mehr fahren dürfen, fürchtet Verkehrsminister Volker Wissing. (© IMAGO / Kirchner-Media)
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Millionen von Dieselfahrzeugen vor dem Aus? Mit dieser Ansage ist Verkehrsminister Volker Wissing an die EU-Kommission herangetreten. Seiner Meinung nach könnte ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Zwangsstilllegung führen. Jetzt stellt ihrerseits die EU-Kommission klar, was von der Sorge – und Wissings Stimmungsmache – zu halten ist.

Diesel-Panik ist „irreführend“: EU stellt sich gegen Wissing

Millionen Dieselfahrzeuge stehen vor dem Aus – zumindest ist das die Sorge von FDP-Mann Volker Wissing, wegen der er sich mit einem Brandbrief an die EU-Kommission gewandt hat. Die hat schnell reagiert und stellt klar: Wissings Diesel-Panik ist unbegründet.

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Die EU habe nicht vor, rückwirkende Änderungen vorzunehmen, die sich auf die Fahrerlaubnis oder die Typenzulassung älterer Fahrzeuge beziehen, so Thierry Breton, Binnenmarktskommissar der EU, in einem Schreiben an Wissing. Dort stellt er auch klar, dass man keine Maßnahmen durchführen werde, „die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden“. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor (via Tagesspiegel).

Offenbar reicht das Wissing aber nicht aus. Aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es, die Antwort der EU-Kommission habe Wissing in seiner Sorge um die Zukunft deutscher Diesel eher noch bestätigt. Es gehe nicht darum, was die EU plane oder nicht. Stattdessen hänge es von der Entscheidung des EuGH ab. Wissing will demnach Sicherheit, dass sich das Urteil – erwartet wird es im November – nicht negativ auf den Fahrzeugbestand auswirken werde.

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Diesel werden wohl weiter fahren dürfen – aber nicht bis in alle Ewigkeit. Früher oder später wird ein E-Auto – wie der Dacia Spring – zur sichereren Wahl für die Zukunft:

Günstiges E-Auto: Der Dacia Spring 2024

Für Breton ist Wissings Darstellung „irreführend“. Weiter schreibt er: „Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern.“

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Experten führen Wissing vor: Diesel-Fahrer brauchen sich keine Sorgen machen

Mit dem Verweis auf den Rechtsrahmen spielt er wohl auch auf den Rechtsgrundsatz an, dass künftige Änderungen nicht rückwirkend gelten können. Auch die Experten des ADAC sowie der Verband der Deutschen Automobilindustrie hatten bereits zuvor eben darauf hingewiesen. Dass es zu einem Betriebsverbot komme, sei daher „abwegig“, heißt es vom ADAC.

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