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Doch kein Tesla-Ausschluss? Polizei relativiert Verbot von E-Autos

Eine deutsche Polizeibehörde stellt sich gegen Tesla-Fahrer. (© Imago / Pontus Lundahl / TT)
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Teslas dürfen nicht mehr aufs Gelände der Berliner Polizeien. Mit dieser Ansage machte die Strafverfolgungsbehörde von sich reden. Ganz so weit ist es noch gar nicht, wie sich jetzt herausstellt. Vom Haken sind Fahrer von Teslas und anderen E-Autos damit aber nicht.

Update vom 24. Juni 2022: Mit dem Tesla-Verbot auf Liegenschaften von Polizei und LKA Berlin waren die Zuständigen etwas voreilig. Die Mitteilung, dass die E-Autos von Tesla nicht mehr auf die Gelände der Behörden dürften (mehr dazu unten im Artikel) sei zwar mit „Verbot“ überschrieben gewesen. Man habe damit vorerst aber nur für das Problem sensibilisieren wollen, klärte ein Polizeisprecher auf (Quelle: Spiegel). Die interne Mitteilung sei „im Vorgriff“ verschickt worden, ein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge gebe es derzeit nicht.

Das Problem aber bleibt: In allen Sicherheitsbereichen der Polizei gelte ein Verbot für Bild- und Tonaufnahmen, dass sich auch auf Autokameras erstrecke. Für die Einhaltung des Verbots sei jeder selbst verantwortlich. Ein Tesla-Verbot ist damit nicht vom Tisch. Kommt es, dürfte es sich aber kaum nur auf die amerikanischen E-Autos beziehen, sondern viel mehr herstellerunabhängig für moderne Wagen mit aktiven Überwachungs- und Sicherheitssystemen gelten.

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Originalartikel:

Polizei schiebt Tesla einen Riegel vor: E-Autos nicht mehr willkommen

Bei der Berliner Polizei sowie dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin ist Schluss mit Teslas. Die Behörden entfernen aber nicht etwa E-Autos aus ihrem eigenen Fuhrpark. Vielmehr ist den Elektroautos ab sofort die Zufahrt zu Geländen und Liegenschaften von Polizei und LKA versagt.

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Das soll an den Kameras liegen, mit denen Tesla-Fahrzeuge ausgestattet sind. Die Umgebungskameras versorgen unter anderem die Assistenzsysteme der E-Autos mit Daten. Sie dienen aber auch der Sicherheit, vor allem im sogenannten „Wächter-Modus“. Der überwacht die Umgebung des geparkten Wagens und kann Besitzerinnen oder Besitzer warnen, wenn etwas Ungewöhnliches vorgeht.

Genau in dieser praktisch permanenten Kamera-Aktivität liegt das Problem. Teslas gelten als „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“, heißt es in einem internen Schreiben, das der B.Z. vorliegt (via Tagesspiegel).

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Die Aufnahmen können bei Tesla lokal im Fahrzeug gespeichert oder auf Server in den Niederlanden übertragen werden. Auf Anfrage könne Tesla diese Daten aber praktisch an jeden herausgeben, so die Sorge. Die Entscheidung liege allein bei dem Autobauer.

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Da wird es für den Datenschutz schwierig, für den die Behörden auf ihren Liegenschaften verantwortlich sind. Zudem könnten bei Polizei und LKA Daten über „Sicherheitsbereiche wie Munitionsbunker, Zivilwagen mit Tarnkennzeichen und Bereiche von Zivilermittlern oder Spezialkräften von den Tesla-Kameras erfasst werden“, heißt es im Tagesspiegel.

Das Verbot gilt für alle Tesla-Modelle und betrifft Außenstehende ebenso wie Angestellte, die privat einen Tesla fahren. Auch für beschlagnahmte E-Autos werde an einer Lösung gearbeitet. Die Umsetzung liege allerdings in Verantwortung der örtlichen Direktionen, heißt es.

Was ihr noch spannendes über Tesla wissen solltet:

Dächer, Hunde und Auto im Weltall: 7 Tesla Fun-Facts Abonniere uns
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Automatische Überwachung: Tesla-Fahrern droht Bußgeld

Ein generelles Verbot spricht man in Berlin für Teslas damit zwar nicht aus. Doch der Fall zeigt, die Aufnahmen des „sentry mode“ auch anderswo Probleme bereiten können. Laut Berliner Datenschutzbeauftragter dürfe der Modus etwa nicht grundlos auf öffentlichen Parkplätzen genutzt werden. Wenn zu Unrecht aufgenommene Personen sich beschweren, könnte auf Tesla-Halter ein Bußgeld zukommen.

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