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Doch keine Besserung für Verbraucher? Schufa könnte noch viel mächtiger werden

Eigentlich soll die Schufa enge Schranken auferlegt bekommen – doch der Schritt könnte nach hinten losgehen. (© IMAGO / Political-Moments)
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Wer in Deutschland eine größere Anschaffung plant, eine neue Mietwohnung beziehen oder ein Auto leasen will, kommt um die Schufa kaum herum. Eine Gesetzesänderung soll der Wirtschaftsauskunftei schon bald Steine in den Weg legen, damit Verbraucher bessere Chancen haben. Doch wie sich zeigt, könnte dieser Schuss gehörig nach hinten losgehen.

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Keine Adressdaten für Kredit-Scoring: Neues Gesetz könnte Schufa Vorteile verschaffen

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll eigentlich dafür sorgen, dass mehr Informationen von Bürgerinnen und Bürgern sicher vor dem Zugriff von Auskunfteien wie der Schufa sind. Angaben aus sozialen Medien, Zahlungsbewegungen auf dem Bankkonto, die Adresse und viele weitere Daten sollen Schufa und Co. künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

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So weit, so gut, könnte man meinen. Doch das BDSG hat ordentlich Zündstoff und könnte der Schufa viel mehr helfen als ihrem Geschäft im Weg zu stehen.

Denn die Schufa ist – im Gegensatz zum Gros ihrer Konkurrenten – nicht wirklich auf die Adressdaten angewiesen, um die Bonität von Personen zu bewerten. So schreibt die Schufa auf ihrer Webseite, dass Adressdaten „lediglich in wenigen Ausnahmefällen“ genutzt würden (Quelle: Tagesschau). Der Vorteil der Schufa: Sie hat exklusiven Zugang zu viel wichtigeren Finanzdaten durch Absprachen mit Banken und Sparkassen. Die sind Miteigentümer der Schufa und liefern die Informationen.

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Warum sind Adressdaten für Scoring-Verfahren überhaupt kritisch zu sehen?

Das Scoring über Anschriftendaten könnte für Verbraucher diskriminierend sein. So könnten etwa Personen aus wohlhabenden Stadtvierteln besser bewertet werden als solche, die etwa in einer Hochhaussiedlung leben, lautet der Vorwurf gegen die Nutzung. Für den Einzelfall sollte die Adresse hingegen keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit haben.

Andere Auskunfteien wie Crif oder Creditreform Boniversum haben diesen Vorteil nicht. Auf die Daten, die mit dem neuen BDSG tabu werden, sind sie daher viel eher angewiesen. Der neue Gesetzesentwurf könnte schlimmstenfalls die ohnehin schon monopolverdächtige Stellung der Schufa weiter untermauern.

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Davor warnt etwa Carmen Wegge (SPD), Mitglied im zuständigen Innenausschuss im Bundestag: „Ich möchte nicht, dass die Schufa ein Monopol hat in Deutschland.“ Gleichzeitig müsse man diskriminierendes Scoring über Adressdaten aber branchenweit verhindern. Verbraucherschützer pflichten ihr bei.

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Der Gesetzesentwurf soll im Sommer verabschiedet werden. Laut Wegge arbeite man darüber hinaus an Möglichkeiten, die Qualität der fürs Scoring zulässigen Daten zu verbessern.

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