Es ist ein großes Manko für alle E-Auto-Fahrer und solche, die es werden wollen: Wer vom Verbrenner umsteigt, muss sich erst einmal daran gewöhnen, dass Ladesäulen längst nicht so einfach zu finden sind wie Tankstellen. Eine jetzt gefasste Vorschrift soll das ändern, kommt aber später als geplant.
Update vom 20. Juni 2023: Mit der Neufassung der Ladesäulenverordnung werden Anbieter verpflichtet, kontaktlose Bezahlterminals für Giro- und Kreditkarten zu installieren. Sie sollen in Zukunft das Bezahlen für E-Auto-Fahrer deutlich erleichtern und das Ad-hoc-Laden für jeden ermöglichen. Der entsprechende Entwurf wurde kürzlich im Bundesrat bestätigt – allerdings mit einer wichtigen Änderung: Statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli 2023 müssen nun erst ab dem 1. Juli 2024 in Betrieb genommene Ladesäulen über ein Terminal zur Kartenzahlung verfügen. Grund für die Verlängerung sei, dass es derzeit nicht genug Ladesäulen am Markt gebe, die die nötigen Vorgaben erfüllen. Bis es soweit ist, könnte die Notwendigkeit durch das immer beliebtere Plug&Charge-Verfahren kaum noch gegeben sein.
Originalartikel:
Änderung für E-Auto-Fahrer an der Ladesäule: Kartenlesegerät wird Pflicht
Ladesäulen-Betreiber müssen künftig Lesegeräte für Kredit- und Debitkarten, also für alle gängigen Bankkarten, an ihren Stationen verbauen. Der Entscheidung des Bundestags hat heute auch der Bundesrat zugestimmt, damit sind die Einwände von Energiewirtschaft und Autoherstellern vom Tisch.
Bedeutet im Klartext: Ab Juli 2023 dürfen keine neuen Ladestationen für E-Autos mehr gebaut werden, die nicht die klassische Kartenzahlung ermöglichen (Quelle: dpa via t-online). Damit wird erstmals ein einheitliches Zahlungssystem eingeführt, das unabhängig von Ladesäulenbetreibern, Stromanbietern und Autoherstellern ist.
Bisher gibt es an den rund 46.000 öffentlichen Ladesäulen in Deutschland für Kundinnen und Kunden keine Sicherheit, dass man ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzen kann. Stattdessen gibt es Übersichts-Apps, verschiedene Abo-Modelle, herstellerabhängige Mitgliedschaften, Bezahl-Apps und spezielle Zahlkarten von verschiedenen Anbietern – ein ziemliches Chaos.
Im Sinne der E-Auto-Fahrer? Banken sagen ja, Autohersteller nein
Mit der jetzt beschlossenen Pflicht soll das besser werden. Alternative Bezahloptionen werden nicht verboten, wer lieber anders als mit Karte zahlt, kann das weiterhin tun. Auch müssen keine Ladesäulen nachgerüstet werden, die vor Mitte 2023 gebaut wurden oder noch werden. Politik und Banken hatten darauf gepocht, man stelle sich so in den Dienst der Verbraucher.
Energieanbieter und Automobilindustrie sind jedoch anderer Ansicht: In den letzten Wochen und Monaten haben sie Stimmung gegen die geplante Entscheidung gemacht. Ihr wohl stärkstes Argument: Lesegeräte seien teuer, die Technik der Ladesäulen müsse angepasst werden, was wiederum Zeit brauche. Die Pflicht würde den so wichtigen schnellen Ausbau des Ladenetzes ausbremsen – und davon haben die E-Auto-Fahrer dann auch nichts.
Gängige Irrglauben rund ums E-Auto findet ihr in unserem Video:
Außerdem soll die Kartenzahlung bereits jetzt nicht mehr zu den modernen Verfahren gehören, Zahlungen per App oder Abo-Modelle sieht die Autobranche als zukunftsfähiger.
Die Zeit wird es zeigen, allerdings erst in knapp zwei Jahren. Gut möglich, dass die Entscheidung den Ausbau in den kommenden Monaten sogar noch beschleunigt, wenn Unternehmen möglichst viele Ladestationen ohne Kartenlesegerät aufbauen wollen.