Wer ein E-Auto kaufen und Umweltbonus kassieren will, braucht bei den Preisen Durchblick. Der ist allerdings oft schwer zu bekommen. So schwer, dass das Landgericht Leipzig jetzt eine Entscheidung getroffen hat: Autohändler dürfen bei Preiswerbung für Elektroautos nicht mit vermeintlich günstigeren Angeboten locken.
Chaos beim E-Auto-Kauf: Gericht will mehr Klarheit
Grund für die Entscheidung ist ein Fall, in dem ein Händler beim bekannten Portal Mobile.de einen Kaufpreis von 22.789 Euro angegeben hatte. Inbegriffen, aber nicht explizit, war der Bundesanteil von 6.000 Euro Förderung, den der Käufer jedoch erst im Nachhinein beantragen musste. Tatsächlich belief sich der Kaufpreis also auf 28.789 Euro.
Durch den vermeintlich günstigeren Preis könne sich der Händler einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen, die die korrekten Kaufpreise ausweist, so der Vorwurf der klagenden Wettbewerbszentrale (Quelle: Automobilwoche via Ecomento). Beispielsweise landen die Anbieter so mit ihrem E-Auto viel weiter oben in Listen von Suchergebnissen, wenn Kunden nach Preisen filtern – laut Leipziger Landgericht zu Unrecht.
Dem Gericht zufolge verstößt das Vorgehen gegen die Preisangabenverordnung, man erkennt eine irreführende Preisgestaltung. Kunden würden im Kaufprozess zu spät oder undurchsichtig darüber informiert, dass tatsächlich ein teurerer Preis gezahlt werden muss. Die versteckte Integration des Umweltbonus in den Kaufpreis schadet somit nicht nur einem fairen Wettbewerb, sondern auch direkt den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Preis ist eines der wichtigsten Kriterien beim Kauf – ob E-Auto oder Verbrenner:
Schwarze Schafe unter Autohändlern sichern sich Vorteile
Eine Ausnahme dürfte der Fall vor dem Leipziger Gericht zudem nicht sein. Wer sich auf Suche nach einem E-Auto begibt, kann schnell mal ins Stocken geraten, welche Hersteller oder Händler ihre Preise wie auszeichnen. Der Automobilwoche gegenüber spricht Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale von „schwarzen Schafen unter den Automobilhändlern“, die sich unlautere Vorteile verschaffen würden.
Hat das Urteil aus Leipzig bestand, könnten aber auch Hersteller wie Tesla betroffen sein. Dort wird der eigene Anteil an der Förderung beim angegebenen Kaufpreis nicht angegeben. Da dieser nicht bezahlt werden muss, könnte das aber auch in Zukunft unproblematisch bleiben.
Die staatliche Förderung hingegen müssen E-Auto-Käufer aktiv beantragen. Bis zu 6.000 Euro gibt es vom Staat zurück, wenn das E-Auto zugelassen und der Bonus beantragt wird – beides noch vor dem 1. Januar 2023. Danach senkt der Staat seinen Anteil auf höchstens noch 4.500 Euro.