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E-Autos aus der Ferne stilllegen: Gericht schiebt Renault einen Riegel vor

Renault hatte mit der Akku-Miete ein Alleinstellungsmerkmal für günstige E-Autos – doch damit ist Schluss. (© Renault / Julien Oppenheim)
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Wer sich ein E-Auto anschaffen will, kann den Umweltbonus nutzen, um den Preis zu drücken. Seltener und deswegen weniger bekannt ist hingegen die Akku-Miete. Auch damit lässt sich eigentlich der Preis drücken. Doch damit ist wohl Schluss – und das aus gutem Grund.

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Fernabschaltung beim E-Auto: Renault-Praxis vor Gericht

Bisher ist die Akku-Miete bei E-Autos eher eine Randerscheinung, die hauptsächlich von Renault angeboten wird. Wem das neue Elektroauto zu viel kostet, der oder die kann den Akku – die teuerste Einzelkomponente – mieten. Der Kaufpreis kann so spürbar fallen. Das Angebot hat allerdings einen heftigen Nachteil, der zu einer Klage gegen das Vorgehen geführt hat.

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Renault behält sich vor, im Fall einer „außerordentlichen anbieterseitigen Kündigung“ des Mietvertrags, der über die Renault Bank läuft, den Akku ferngesteuert auszuschalten (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen). Die Batteriezellen können dann nicht mehr aufgeladen werden. Gegen die Klausel hatte die Verbraucherzentrale Sachsen geklagt und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht bekommen.

„Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, so Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Renault bietet die Akku-Miete derzeit für drei Modelle an: Den Zoe, der mehrere Jahre lang das beliebteste E-Auto in Deutschland war, sowie beim Kangoo Z.E. und dem Elektro-Kleinstwagen Twizy (Quelle: Renault). Der monatliche Mietpreis hängt dabei von der zu erwartenden jährlichen Laufleistung ab.

Im Video entzaubern wir fünf der gängigsten Mythen über E-Autos:

5 Irrtümer über Elektroautos Abonniere uns
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Akku-Miete wird sich so nicht rentieren

Da die potenzielle Abschaltung des Akkus laut Verbraucherzentrale einen Eingriff in fremden Besitz bedeutet, müsse der Hersteller auch Folgekosten tragen, zum Beispiel wenn im Urlaub keine Rückreise mehr möglich ist.

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Das Urteil aus Düsseldorf stellt nicht direkt die Akku-Miete in Frage. Es ist allerdings denkbar, dass man bei Renault unter diesen Umständen noch einmal genau nachrechnet, ob sich das Angebot ohne die Möglichkeit des Fernzugriffs rentiert. Wenn nicht, würde es wohl das Ende einer weiteren Sparmöglichkeit beim E-Auto-Kauf bedeuten. Der Autohersteller kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

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