Der deutsche Fahrradhersteller Cube ruft derzeit ein E-Bike-Modell zurück. Grund ist eine falsche Konfiguration, die zu unzulässig hohen Geschwindigkeiten führen kann. Besitzer sollten ihr E-Bike nicht mehr verwenden, da sonst sogar der Verlust des Führerscheins drohen kann.
Zu schnell unterwegs: Cube ruft E-Bike zurück
Der Fahrradhersteller Cube hat eine Rückrufaktion mit Sicherheitswarnung für sein E-Bike-Modell Reaction Hybrid Rookie SLX 400 des Modelljahres 2023 gestartet. Grund für den Rückruf ist ein Konfigurationsfehler beim Radumfang, der laut Cube „von der Vorgabe abweichend“ ist (Quelle: Cube). Dieser Fehler kann laut Hersteller zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen.
Die Weiterbenutzung des fehlerhaften E-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche ehebung kann schwerwiegende Folgen haben. Bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle drohen erhebliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Es wird daher dringend empfohlen, das betroffene E-Bike bis zur Behebung des Fehlers nicht mehr im Straßenverkehr zu nutzen.
Cube bittet alle Besitzer des betroffenen Modells, sich umgehend an ihren Cube-Händler zu wenden. Dort wird der fehlerhafte Radumfang korrigiert, so dass das E-Bike wieder den Sicherheitsvorschriften entspricht. In einer Stellungnahme entschuldigt sich der Hersteller für die Unannehmlichkeiten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Dieses E-Bike fährt mit KI-Unterstützung:
Wie schnell darf man mit E-Bikes fahren?
Herkömmliche E-Bikes, bei denen der Fahrer selbst in die Pedale treten muss, bieten eine elektrische Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Damit gelten E-Bikes rechtlich als Fahrräder, benötigen keine Zulassung oder Versicherung und dürfen auf Radwegen gefahren werden. Bei höheren Geschwindigkeiten muss die Tretunterstützung sich aber automatisch abschalten.
Anders sieht es bei S-Pedelecs aus: Sie unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, gelten aber als Kleinkrafträder und benötigen eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen. Es besteht außerdem eine Helmpflicht und der Fahrer benötigt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung.