Ab dem 1. Juli wird es für Patienten in Deutschland einfacher. Auf die E-Rezepte-App können sie verzichten. Um ein elektronisches Rezept in der Apotheke einzulösen, reicht die Gesundheitskarte aus. Bis alle Apotheken an das System angeschlossen sind, dürfte es aber noch dauern.
E-Rezept ohne App: Gesundheitskarte reicht aus
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen weiteren Meilenstein rund um das E-Rezept bekannt gegeben. Ab dem 1. Juli 2023 werden elektronische Rezepte „endlich alltagstauglich“, wie er in einem Interview erläutert. Patienten müssen dann nicht mehr zwangsläufig auf die offizielle E-Rezepte-App setzen oder das eigentlich elektronisch konzipierte Rezept auf Papier zur Apotheke bringen. Die eigene Gesundheitskarte reicht dann bereits aus.
Zum Starttermin sind noch nicht alle Apotheken in Deutschland mit dem benötigten Lesegerät und der passenden Software ausgestattet. Lauterbach zufolge soll die Verbreitung bis Ende Juli „voraussichtlich“ bei 80 Prozent liegen (Quelle: heise online). Apotheken müssen die Software ihrer bestehenden Lesegeräte aktualisieren, damit auch die Gesundheitskarte als Nachweis akzeptiert wird.
Die E-Rezepte selbst werden dabei nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert. Die Karte dient im Grunde nur als Nachweis darüber, dass der Patient vor Ort ist. Steckt die Karte im Lesegerät, wird das vom Arzt in der Telematikinfrastruktur gespeicherte E-Rezept abgerufen.
Patienten können alternativ die E-Rezept-App der Gematik verwenden. Für die einmalige Freischaltung wird ein NFC-fähiges Handy und eine Gesundheitskarte benötigt, die ebenfalls NFC unterstützen muss. Zudem muss eine PIN der Krankenkasse eingegeben werden, die Patienten per Post erhalten. Auch ein gedrucktes E-Rezept kann bei Bedarf verwendet werden.
So funktioniert das E-Rezept:
E-Rezept: Kassenärzte kritisieren Lauterbach-Vorstoß
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hat den medialen Vorstoß des Gesundheitsministers kritisiert. Details zur Einlösung des E-Rezepts über die Gesundheitskarte seien nicht abschließend geklärt. Lauterbach hätte zudem den Eindruck erweckt, dass das E-Rezept ab 1. Juli bundesweit in allen Arztpraxen ausgestellt werden könne (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung).