Gelsenkirchen ist die erste Stadt in Deutschland, die Leih-E-Scooter nicht mehr erlaubt. Als Folge eines Gerichtsentscheids müssen die Betreiber Bolt und Tier ihre Roller sofort aus dem Straßenverkehr entfernen. Diese Entscheidung wurde nach mehreren Unfällen mit E-Scootern getroffen.
Gelsenkirchen setzt Leih-E-Scooter-Verbot durch
Die Stadt Gelsenkirchen hat durchgesetzt, dass die Verleiher Bolt und Tier ihre E-Scooter aus dem Verkehr ziehen müssen. Die unmissverständliche Anweisung folgt einer städtischen Verfügung, die aufgrund von Sicherheitsbedenken und Missbrauch der Scooter im öffentlichen Raum erlassen wurde.
Der Versuch der E-Scooter-Verleiher, gegen die Verfügung vorzugehen, ist nun vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der städtischen Anordnung und lehnte den Antrag der Unternehmen ab, die Roller weiterhin anbieten zu dürfen. Privat genutzte E-Scooter sind von dem Verbot nicht betroffen.
Insbesondere Leih-E-Scooter haben sich in vielen deutschen Städten als Sicherheitsrisiko und Ärgernis erwiesen. Anlass für die Entscheidung in Gelsenkirchen waren zahlreiche Unfälle mit Verletzten. E-Scooter, so die Stadt, würden oft rücksichtslos genutzt, blockierten Gehwege und stellten so ein Hindernis im Stadtverkehr dar. Das Urteil könnte Folgen für andere deutsche Städte haben, die mit ähnlichen Problemen kämpfen.
Diese Regeln gelten für E-Scooter:
E-Scooter: Verleiher gegen Identitätsprüfung
Zuvor hatte Gelsenkirchen von den Verleihern von E-Scootern verlangt, die Identität der Nutzer zu überprüfen. Mit Personalausweis oder Führerschein sollten sich die Nutzer in den Apps registrieren. Damit wollte die Stadt Verstöße besser ahnden können.
Die Anbieter Tier und Bolt verweigerten die Identitätsprüfung, woraufhin der Vertrag mit der Stadt nicht verlängert wurde. Dagegen klagten sie erfolglos vor dem Verwaltungsgericht (Quelle: WDR).