E-Zigaretten gibt es auch als Einwegvariante. Nach dem Gebrauch werden sie weggeworfen. Nun hat sich der Gesundheitsminister eines ersten Bundeslandes für ein Verbot dieser Varianten ausgesprochen. Neben den gesundheitlichen Risiken müsse auch der Umweltschutz stärker berücksichtigt werden.
E-Zigaretten: Bayern will Einweg-Verbot
Während herkömmliche E-Zigaretten wieder aufgeladen werden können, ist dies bei Einwegvarianten nicht der Fall. Nach dem Rauchen sind sie unbrauchbar und landen als Elektroschrott auf dem Müll. Das will Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek von der CSU nicht länger hinnehmen. Er setzt sich für ein Verbot dieser Einweg-E-Zigaretten ein.
Laut Holetschek stellen Einweg-E-Zigaretten nicht nur ein „unvermeidliches gesundheitliches Risiko“ dar, sondern sorgen auch für eine „vermeidbare Umweltverschmutzung“. Um die Wegwerfprodukte aus dem Verkehr zu ziehen, hat Bayern deshalb eine Bundesratsinitiative beschlossen. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich für ein EU-weites Verbot einzusetzen.
Den Verkauf der Einwegvariante nur in Bayern zu verbieten, ist laut Holetschek aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Deshalb müsse der Weg über den Bundesrat gegangen werden.
Der bayerische Gesundheitsminister betont, dass es ihm „derzeit“ nicht um ein generelles Verbot von E-Zigaretten gehe. Sollten Langzeitstudien jedoch bestätigen, dass die Gefahren für Passivraucher mit denen von Tabakprodukten vergleichbar sind, müssten grundsätzlich die gleichen Regeln für den Nichtraucherschutz und die Werbung gelten.
Mythen rund um Akkus klären wir im Video auf:
Einweg-E-Zigaretten: Plastikmüll und Elektroschrott
Einweg-E-Zigaretten gelten wegen der enthaltenen Batterie als Elektroschrott. Die Batterie kann nicht wieder aufgeladen werden und auch die Flüssigkeit (Liquid) der E-Zigarette selbst ist nicht erneut auffüllbar. Es besteht die Gefahr, dass Nutzer die Einwegvarianten dennoch fälschlicherweise über den Hausmüll entsorgen.