Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in Deutschland derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung in vielen Fällen EU-Recht widerspricht. Nur wenn die nationale Sicherheit ernsthaft bedroht ist, darf vorübergehend gespeichert werden.
EU: Deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zufolge müssen Telekommunikationsanbieter in Deutschland Daten ihrer Kunden nicht ohne Anlass für den Zugriff von Behörden speichern. Eine derartige Regelung sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn für die nationale Sicherheit eine ernsthafte Bedrohung besteht. Doch auch dann dürfen Verkehrs- und Standortdaten von Nutzern nur vorübergehend gespeichert werden. Eine dauerhafte Speicherung ist entsprechend vom Tisch.
Was eine „real und aktuell oder vorhersehbare“ Bedrohung für die nationale Sicherheit ausmacht, muss ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle anordnen. Auch bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität können Ausnahmen gelten, die dann aber ebenfalls nur mit einer zeitlich begrenzten Speicherung von Daten einhergehen darf (Quelle: EuGH).
Der Fall geht jetzt wieder zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das sich an den EuGH gewandt hatte. Hintergrund sind Klagen von Deutsche Telekom und Spacenet. Die Provider wollten sich dagegen wehren, Daten anlasslos zu speichern und diese Behörden zur Verfügung stellen zu müssen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß bei der deutschen Vorratsdatenspeicherung feststellen, ist die Politik angehalten, ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Auch Messenger hat die EU im Visier:
EU schränkt Vorratsdatenspeicherung wieder ein
Nicht nur für Deutschland hat die EU der Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Jahren immer wieder neue Grenzen gesetzt. Nationale Regelungen wurden hier oft gekippt. Zuletzt urteilte der EuGH zur Vorratsdatenspeicherung in Irland, dass Straftaten wie Mord nicht darunter fallen.