Im Kampf gegen Geldwäsche möchte die Kommission der Europäischen Union eine neue und einheitliche Obergrenze für Barzahlungen einführen. Diese soll in der EU bei 10.000 Euro liegen. Schon bald soll ein ganzes Paket an Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche vorgestellt werden. Auch eine neue EU-Behörde könnte aufgebaut werden. In Deutschland gibt es bislang keine Obergrenze bei Zahlungen in bar.
EU: Neue Obergrenze bei Barzahlungen geplant
Wer eine Barzahlung in Höhe von 10.000 Euro oder mehr plant, der sollte sich beeilen. Geht es nach der EU-Kommission, dann könnten entsprechende Zahlungen künftig eine einheitliche Obergrenze in der EU erhalten. Derartige Pläne hat nun die Finanzmarkt-Kommissarin Mairead McGuinness in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Paywall) angekündigt.
McGuinness zufolge dürfte die geplante Änderung bei der Obergrenze kaum Auswirkungen auf Normalbürger haben: „So viel Geld in den Taschen herumzutragen, ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht.“
Neben der neuen Obergrenze für Zahlungen in bar sollen weitere Gesetzesvorschläge gegen Geldwäsche im Juli 2021 vorgestellt werden. Geht es nach McGuinness, dann soll gleich eine neue EU-Behörde aufgebaut werden, die sich gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Binnenmarkt richtet.
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Barzahlung: Keine Obergrenze in Deutschland
In der EU herrschen je nach Land unterschiedliche Regelungen zu hohen Barzahlungen. In Deutschland gibt es bislang keine entsprechende Obergrenze. Ab Zahlungen von mehr als 10.000 Euro in bar muss allerdings der Ausweis vorgelegt werden.
In Griechenland liegt die Obergrenze für Barzahlungen bereits bei 500 Euro. In Kroatien wiederum lassen sich bis zu 15.000 Euro in bar auf die Ladentheke legen. Sollte es zu einer einheitlichen Obergrenze in EU-Mitgliedstaaten kommen, dann müsste Kroatien nationale Gesetze anpassen. Den Mitgliedstaaten steht es dabei aber weiterhin frei, ob im Land eine noch niedrigere Obergrenze gelten soll oder nicht.