Erst in der vergangenen Woche wurde bei der Deutschen Post gestreikt, nun steht der nächste Arbeitsausstand an. So kündigt die Gewerkschaft Ver.di für Mittwoch einen Streik am Berliner Flughafen BER an. Wer ist betroffen? Welche Flüge fallen aus?
Der Streik ist für Mittwoch, den 25. Januar 2023 geplant. Dann soll das Personal der Bodenverkehrsdienste, der Flughafengesellschaft und der Luftsicherheit ihre Arbeit niederlegen. Aufgrund des Streiks sind am Mittwoch jegliche gewerblichen Passierflüge von und nach Berlin betroffen. Dementsprechend werden an diesem Tag am Hauptstadtflughafen keine Flüge durchgeführt.
Flughafen-Streik am BER: Was fliegt am Mittwoch?
Betroffen sind rund 300 Starts in Berlin, bei denen 35.000 Passagiere abheben sollten. Habt ihr für Mittwoch also einen Flug, der in Berlin landen oder von Berlin aus starten sollte, fällt die Reise aller Wahrscheinlichkeit nach aus. Zur Sicherheit und weiteren Planung solltet ihr eure Fluggesellschaft kontaktieren. Dort kann eine Umbuchung durchgeführt oder eine alternative Reisemöglichkeit angeboten werden, damit ihr am gewünschten Ziel ankommt. Bei Pauschalreisen kontaktiert ihr nicht die Fluggesellschaft, sondern den Reiseveranstalter. Im Webangebot des BER findet ihr eine Übersicht aller Airlines, die am Berliner Flughafen Flüge durchführen. Dort findet ihr auch die Kontaktdaten zum jeweiligen Kundensupport.
Warum wird gestreikt?
Der Flughafenstreik in Berlin soll ganztägig durchgeführt werden. Der Start ist also für die Frühschicht am Mittwoch angekündigt, ein Ende ist erst für den späten Abend angedacht.
Grund für den Streik sind aktuell laufende Tarifverhandlungen für die Bereiche Bodenverkehr, Flughafengesellschaft und Luftsicherheit. Die erstgenannten sollen nach Ver.di 500 Euro mehr im Monat erhalten, bei der Luftsicherheit sollen Zeitzuschläge und Mehrarbeit besser entlohnt werden (Quelle: t-online.de).
In anderen deutschen Städten wurde kein Flughafenstreik angekündigt. Es könnte dennoch zu Verzögerungen und Planänderungen kommen, die sich aus dem Streik in Berlin ergeben.
Flughafen-Streik: Welche Rechte hat man als Passagier?
Bei einem Streik sollten die Fluggesellschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine alternative Reisemöglichkeit organisieren. Daneben haben Betroffene die Möglichkeit einer Umbuchung oder Stornierung. Die Änderung des Fluges kann man im Webangebot der Fluggesellschaft durchführen. Kontaktdaten findet ihr hier. Verpflegung muss während einer Verzögerung durch die Fluggesellschaft gestellt werden. Das kann auch in Form eines Verzehrgutscheins geschehen. Da es sich bei dem anstehenden Streik am BER jedoch um einen betriebsfremden Streik handelt, sind die Fluggesellschaften hierzu aber nicht verpflichtet (Quelle: Morgenpost).
Wer innerhalb von Deutschland reist, kann sein Flugticket in ein Bahn-Ticket umwandeln, um damit am Ziel anzukommen. Kann eine Reise erst am nächsten Tag durchgeführt werden, steht Betroffenen eine Übernachtung in einem Hotel samt Transport zu.
Normalerweise hat man bei Verspätungen von mindestens 3 Stunden oder Ausfällen auch einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Das gilt für den aktuellen Streik jedoch nicht, da in diesem Fall nicht das Airline-Personal streikt, sondern Flughafenbeschäftigte, auf die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben. Wer sein Ziel am Mittwoch unbedingt erreichen möchte und keine Fernreise geplant hat, findet möglicherweise bei der Deutschen Bahn, Flixbus oder einer Mitfahrgelegenheit wie Blablacar eine alternative Reisemöglichkeit.