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Freie Bahn für Telekom & Co: Regierung sagt Funklöchern den Kampf an

Dieser Herr hat kein Netz – das soll sich ändern. (© IMAGO / Zoonar)
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Endlich Schluss mit Funklöchern? Ein neues Gesetz soll den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland vorantreiben. Schnellere Genehmigungen und weniger Auflagen sind in Sicht – doch die Anbieter zeigen sich trotzdem enttäuscht.

Funklöcher: Neues Gesetz soll Abhilfe schaffen

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen. Es soll vor allem helfen, bestehende Funklöcher schneller zu schließen. Das Gesetz kommt nach monatelangen Verzögerungen und Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung – und ob es den gewünschten Effekt hat, wird bereits bezweifelt.

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Das treffend bezeichnete Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-Nabeg) sieht vor, dass der Ausbau künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen kann. Eine wichtige Einschränkung: Das gilt nur dort, wo es bisher keine Versorgung durch den jeweiligen Anbieter gibt. Nach Angaben des Digitalministeriums betrifft das rund 17 Prozent der Fläche Deutschlands.

Für die Mobilfunkbetreiber bedeutet das, dass sie in diesen Gebieten leichter Genehmigungen für den Bau neuer Funkmasten erhalten können. Die behördlichen Prüfungen sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Auch die Nutzung öffentlicher Gebäude für Mobilfunkstandorte soll erleichtert werden.

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Digitalminister Volker Wissing (FDP) sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt zur flächendeckenden Versorgung mit modernen Mobilfunkstandards bis 2030. Der Ausbau werde schneller und einfacher (Quelle: Spiegel).

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Provider enttäuscht: Netzausbau ohne Glasfaser

Kritik am neuen Gesetz kommt vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). Dessen Geschäftsführer Stephan Albers bemängelt, dass der Glasfaserausbau nicht im gleichen Maße gefördert wird wie der Mobilfunk. Angesichts der im internationalen Vergleich schlechten Glasfaserabdeckung in Deutschland sieht der Verband darin ein falsches Signal.

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Positiv bewertet der Breko hingegen die beschlossene Genehmigungsfreiheit für kleinere Baumaßnahmen wie den so genannten Hausstich – also die direkte Anbindung von Gebäuden an bestehende Glasfaserleitungen.

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