Facebook und Google müssen bei Hassbeiträgen im Netz vorläufig keine Nutzerdaten mehr an das BKA liefern. Eilanträgen der Tech-Konzerne wurde stattgegeben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Köln verstößt das neue NetzDG teilweise gegen EU-Recht.
Online-Hetze: Meta und Google müssen keine Daten liefern
Meta als Betreiber von Facebook sowie Google müssen nun doch nicht im großen Stil Daten von Nutzern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern, wenn mutmaßlich eine Straftat vorliegen sollte. Dem Verwaltungsgericht in Köln zufolge verstößt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet gegen EU-Recht. Google und Meta konnten sich mit ihren Eilanträgen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchsetzen.
Zur Begründung nennt das Verwaltungsgericht, dass sich Anbieter immer an das Recht des jeweiligen EU-Staates halten müssen, in dem sie ihre Niederlassung haben. Im Fall von Meta und Google wäre das Irland und nicht Deutschland. Bei der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat der Gesetzgeber demnach gegen das Herkunftslandprinzip verstoßen. Auf eine Ausnahme kann sich Deutschland nicht berufen (Quelle: Tagesspiegel).
Die Eilanträge von Meta und Google waren allerdings nicht vollständig erfolgreich. Betreiber können auch in Zukunft dazu verpflichtet werden, Löschentscheidungen zu überprüfen. Bei unterschiedlichen Auffassungen darüber, ob ein Inhalt gelöscht werden soll oder nicht, kann vom Nutzer ein „Gegenvorstellungsverfahren“ beantragt werden. Dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge ist ein solcher Vorgang rechtens und Tech-Konzernen zuzumuten.
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Justizminister: Hassrede soll „EU-Verbrechen“ werden
Plänen der EU-Justizminister zufolge sollen Hassbeiträge künftig als sogenanntes „EU-Verbrechen“ behandelt werden, was einer grenzüberschreitenden Straftat gleichkommt. Erklärtes Ziel ist es, entsprechende Delikte in Zukunft einheitlich in der EU verfolgen zu können.