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Fritzbox-Hersteller muss zahlen: Millionenstrafe gegen AVM

AVM muss 16 Millionen Euro zahlen. (© GIGA)
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Der Fritzbox-Hersteller AVM muss ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts hat AVM „über Jahre hinweg die freie Preisbildung“ bei seinen Routern eingeschränkt. AVM erklärt, man habe damit den stationären Handel unterstützt. Kunden seien nicht benachteiligt worden.

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Fritzbox: AVM muss 16 Millionen Euro zahlen

Das Bundeskartellamt hat gegen AVM, den Hersteller der beliebten Fritzboxen, ein Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen soll illegale Preisvereinbarungen mit Einzelhändlern getroffen haben, um den stationären Handel gegenüber der Online-Konkurrenz zu stärken.

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Der Fall kam durch einen anonymen Hinweis ins Rollen. Die anschließenden Ermittlungen führten zur Aufdeckung der Preisabsprachen zwischen AVM und sechs Einzelhändlern. Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat AVM durch sein Verhalten die Preisbildung am Markt manipuliert und den freien Wettbewerb eingeschränkt (Quelle: Bundeskartellamt).

Die Ermittlungen haben ergeben, dass AVM mit einer speziellen Software die Endpreise bei den Händlern genau überwacht und gesteuert hat. Die Preisüberwachung begann bereits Mitte 2019 und umfasste intensive Analysen sowohl im stationären Handel als auch durch Online-Preisvergleiche.

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So verhandelten AVM-Mitarbeiter regelmäßig mit den Händlern über Preisanpassungen und Mindestverkaufspreise, die nach diesen Gesprächen häufig auch umgesetzt wurden.

Tipps und Tricks rund um Fritzboxen seht ihr im Video:

TECH.tipp: Die besten FRITZ!Box-Funktionen Abonniere uns
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AVM: Keine Nachteile für Kunden

Nach Angaben des Fritzbox-Herstellers sind den Kunden durch die Preisüberwachung keine Nachteile entstanden. Man habe lediglich versucht, den stationären Händlern zu helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese hätten „Produkte zu günstigen Einkaufspreisen“ erwerben können, was dem Online-Handel verwehrt bleiben sollte (Quelle: golem.de).

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Gegen die Einzelhändler ist das Bundeskartellamt nicht vorgegangen. Das Verfahren gegen AVM gilt mit dem Bußgeldbescheid als abgeschlossen.

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