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Fritzboxen droht Verkaufsverbot: Router-Hersteller AVM verliert vor Gericht

AVM droht ein Verkaufsverbot für Fritzboxen. (© GIGA)
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In einem Rechtsstreit zwischen Huawei und dem deutschen Router-Hersteller AVM hat das Landgericht München in erster Instanz ein vorläufiges Verkaufsverbot für Fritzbox-Modelle verhängt. AVM hat bereits Berufung eingelegt. Auswirkungen auf Kunden habe das Urteil nicht.

Fritzboxen: Huawei will Verkaufsverbot durchsetzen

Der chinesische Hersteller Huawei hat im Frühjahr 2022 mehrere WLAN-Patentklagen in Deutschland eingereicht, unter anderem gegen den Fritzbox-Hersteller AVM. Bei den Klagen geht es um sogenannte standardessentielle Patente, die für die WLAN-Technologie in Routern essentiell sind.

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Das Landgericht München hat nun in erster Instanz Huawei Recht gegeben und die Einwände von AVM wegen Verfahrensfehlern zurückgewiesen. Sollte das Urteil Bestand haben, müsste AVM den Verkauf seiner Wi-Fi-6-, Wi-Fi-6E- und Wi-Fi-7-Produkte einstellen und bereits verkaufte Geräte zurückrufen. AVM hat jedoch bereits Berufung eingelegt und argumentiert, dass das Huawei-Patent möglicherweise gar nicht in ihren Produkten verwendet wird. Zudem wurde eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent selbst eingereicht.

AVM verweist auf ein ähnliches Verfahren gegen Netgear, das vorläufig ausgesetzt wurde, sowie auf eine Einschätzung des Bundespatentgerichts, die auf eine mögliche Nichtigkeit des Patents hindeute. Die Rechtslage sei „wackelig“.

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Huawei hingegen hofft laut einer Mitteilung, dass AVM das Urteil respektiert. Der chinesische Hersteller betont seinen eigenen Beitrag zu Industriestandards, von denen AVM profitiere. Huawei prüft nun nach eigenen Angaben weitere Optionen in dem Rechtsstreit, abhängig von der Reaktion von AVM auf das Urteil (Quelle: heise online).

Tipps und Tricks rund um Fritzboxen haben wir im Video gesammelt:

TECH.tipp: Die besten FRITZ!Box-Funktionen Abonniere uns
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AVM: Keine Auswirkungen auf Fritzbox-Kunden

In einer Stellungnahme betont AVM, dass „Endkunden in der Regel nicht von Urteilen in Patentfragen betroffen“ seien. Das Unternehmen geht davon aus, dass das erstinstanzliche Urteil keinen Bestand haben wird.

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