Ob bloß eine neue Adresse oder doch gleich ein neuer Wagen, Autofahrer kennen das Problem: Wenn es zur Zulassungsstelle geht, ist Ärger praktisch vorprogrammiert. Bestenfalls kommt da nur lästige Wartezeit auf euch zu. Durch die Einführung der i-Kfz soll mit dem Behördenwirrwarr aber Schluss sein.
Auto online zulassen und direkt losfahren – jetzt nur noch eine Frage der Zeit
Denn seit dem 1. September brauchen Autofahrerinnen und -fahrer keinen Termin bei der Zulassungsstelle vor Ort ausmachen. Stattdessen soll alles Notwendige rund um die Anmeldung eures Autos auch über das Internet erledigt werden können. Denn die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermöglicht auch die i-Kfz Stufe 4.
Fahrzeughalter müssen somit nicht mehr aufs Amt, um etwa die nötigen Unterlagen zur Erstanmeldung, einer Wiederzulassung oder für eine Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel vorzulegen. Alles kann direkt online und automatisiert erledigt werden. Bedeutet: Autofahrer sind damit auch nicht mehr an Öffnungszeiten der Zulassungsstellen gebunden, sondern können ihre Anliegen zu jeder Tages- oder Nachtzeit erledigen.
Damit entfallen nicht nur die lästigen Wartezeiten, die man in der Regel auch mit einem vorher gebuchten Termin einkalkulieren musste. Grundsätzlich ist das nämlich schon seit 2019 möglich. Der größte Vorteil und die wirkliche Neuerung dürfte vielmehr die sogenannte „sofortige Inbetriebsetzung“ sein. Seit dem 1. September sind damit online zugelassene Fahrzeuge sofort nach Abschluss der Registrierung für den Straßenverkehr zugelassen und können damit direkt gefahren werden.
Im Video zeigt das BMDV, wie die i-Kfz funktioniert:
Diese sofortige Fahrerlaubnis ist allerdings zeitlich begrenzt, sie gilt für zehn Tage. Bis dahin müssen alle nötigen Plaketten sowie gegebenenfalls ein neues Kennzeichen vorliegen. Innerhalb der Zehn-Tages-Frist ist im Falle einer Kontrolle der digitale Zulassungsbescheid aber völlig ausreichend.
Perso, Versicherung, HU: Diese Unterlagen braucht ihr für die Zulassung
Alle für die i-Kfz nötigen Unterlagen sowie eine vollständige Liste der Dienste, die seit 1. September online möglich sind, gibt es beim zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Ministerium erklärt auch, dass die Umsetzung der neuen Funktionen Aufgabe der jeweiligen Behörden ist. Ob ihr zu den Glücklichen gehört, die die Online-Zulassung bereits nutzen können, hängt also letztlich von der schnellen Umsetzung eurer lokalen Behörden ab.