Google denkt den Flugmodus neu: Er soll sich künftig automatisch ein- und ausschalten, wenn Besitzer eines Android-Handys ein Flugzeug betreten oder es verlassen. Verbindungen über Bluetooth und WLAN sollen dabei immer erhalten bleiben. In der EU könnte der Flugmodus aber ohnehin bald Geschichte sein.
Android: Google aktiviert Flugmodus automatisch
Bei der World Intellectual Property Organization hat Google ein Patent eingereicht, bei dem es um den Flugmodus von Android-Handys und -Tablets geht. Hier beschreibt Google eine Technologie, über die der Flugmodus automatisch aktiviert wird, wenn Besitzer in ein Flugzeug steigen. Laut Google sollen unter anderem typische Kabinengeräusche, aber auch eine rasante Beschleunigung ausreichen, um den Flugmodus automatisch zu aktivieren.
Nutzer müssen sich entsprechend nicht mehr selbst darum kümmern, ihr Handy in den Flugmodus zu versetzen. Auch die Aufforderung des Bordpersonals kann künftig ignoriert werden, denn Android übernimmt die Aktivierung. Google will dabei neben äußeren Faktoren auch auf dem Smartphone gespeicherte Buchungsaktivitäten und den Check-in-Status für den Flug heranziehen (Quelle: PhoneArena).
In dem Patent wird noch eine weitere Änderung beim Flugmodus beschrieben, die Google „Connected Flight Mode“ nennt. Hier bleiben Verbindungen über Bluetooth und WLAN trotz eingeschaltetem Flugmodus weiter aktiv. Bislang müssen Nutzer solche Verbindungen unter Android noch manuell einschalten.
Derzeit ist noch unklar, wann der erweitere Flugmodus ein fester Bestandteil von Android wird. Google hat zwar ein passendes Patent eingereicht, darüber hinaus ist zu den Funktionen aber noch nichts bekannt.
Im Video: Das hat sich bei Android 13 alles geändert.
Flugmodus: EU erlaubt 5G an Bord
Der Flugmodus, wie wir ihn kennen, wird zumindest in der EU nicht mehr länger existieren. Die EU-Kommission hat die Nutzung von 5G-Frequenzen an Bord von Linienflugzeugen bereits erlaubt. Über kleine Picozellen, die ähnlich wie Funkzellen funktionieren, sollen Passagiere eine 5G-Verbindung aufbauen können. Fluggesellschaften können dafür eine Gebühr verlangen.