Die Mehrwertsteuer war für eine bestimmte Zeit von 19 auf 7 Prozent reduziert. Genau diese Steuerentlastung der Bundesregierung endet am 1. April 2024. Dann fallen wieder 19 Prozent an. Damit ihr eine genaue Abrechnung erhaltet, solltet ihr den Zählerstand am 31. März 2024 ablesen und eurem Energieversorger mitteilen.
Zähler der Gasheizung unbedingt ablesen
Da zum 1. April die Mehrwertsteuer auf Gas von 7 auf 19 Prozent steigt, solltet ihr euren Gaszähler am 31. März 2024 ablesen und den Zählerstand eurem Versorger mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass eine exakte Abrechnung bei den unterschiedlichen Preisen erfolgt. Ansonsten wird der Verbrauch geschätzt. Das könnte im schlechtesten Fall dazu führen, dass ihr unnötig mehr bezahlt.
Den Stand des Gaszählers könnt ihr bei vielen Anbietern über das Onlineportal, per Brief oder Telefon angeben. Teilweise geht es sogar per WhatsApp. Auf den Webseiten der Versorger steht, wie der Zählerstand der Gasheizung idealerweise übermittelt werden kann. Ihr könnt den Zählerstand auch rückwirkend zu einem gewissen Datum angeben. Wichtig ist nur, dass ihr den Wert am 31. März ablest. Schreibt euch die Werte auch selbst für eure eigene Kalkulation auf. Ich notiere die Zählerstände für Gas und Strom jeden Monat.
Mit einem Balkonkraftwerk könnt ihr Stromkosten sparen:
Gaspreise sind stark gefallen
Solltet ihr aktuell noch sehr viel für Gas zahlen, dann solltet ihr euch spätestens jetzt nach einem neuen Anbieter umschauen. Ich selbst habe kürzlich einen Vergleich meiner Strom- und Gaskosten gemacht und viel günstigere Anbieter gefunden. Das hat mich wenige Minuten Arbeit gekostet und ich spare pro Jahr über 500 Euro:
Voraussetzung ist, dass ihr einen Vertrag habt, bei dem ihr kündigen könnt. Idealerweise in den warmen Monaten, weil die Preise zum Herbst und Winter meist wieder etwas steigen. Bei mir findet der Wechsel im April statt. Ab dann kostet mich die kWh erheblich weniger. Überprüft also eure Verträge und spart aktuell viel Geld. Ihr könnt dazu auch gerne unseren Gaspreisvergleich nutzen: