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Gebrauchte E-Autos: Kraftfahrt-Bundesamt zieht traurige Bilanz

2021 beliefen sich nur 1,2 Prozent aller Pkw-Besitzumschreibungen auf Elektroautos. (© Imago / Sven Simon)
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Einen Wagen gebraucht zu kaufen, kann in vielerlei Hinsicht die bessere Option sein. Nicht nur spart man im Vergleich zur Neuanschaffung viel Geld, auch sind die Kosten für die Versicherung deutlich geringer. Während sich Verbrennungsmotoren nach wie vor großer Beliebtheit erfreuen, sieht es bei E-Autos ganz anders aus, so die Daten des Kraftfahrt-Bundesamts.

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E-Autos: Echte Rarität auf dem Gebrauchtwagenmarkt

Wer nicht unbedingt ein neues E-Auto braucht, sondern lieber gebraucht (und damit bewährt) fährt, der guckt derzeit in die Röhre. Denn auf dem Markt herrscht scheinbar Leere. Im letzten Jahr waren nur etwas über 1,2 Prozent aller Pkw-Besitzumschreibungen reine Elektroautos, das heißt nur 69.694 Autos von über 5,64 Millionen Kraftfahrzeugen.

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Anders sah es hingegen bei den Neuzulassungen aus – knapp 17,7 Prozent davon waren batteriebetriebene Stromer. Verglichen mit den Vorjahren steigt die Anzahl gebrauchter Stromer jedoch stark an. Noch 2021 waren es 0,7 Prozent, 2020 lediglich 0,3 Prozent.

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt bis Dezember 2022 den Verkauf von 66.631 Plug-in-Hybriden. Von den insgesamt 5,6 Millionen als gebraucht verkauften Kfz waren noch immer knapp 64 Prozent Verbrenner mit Benzinmotor, Diesel waren mit 30 Prozent weniger stark vertreten (Quelle: Saarbrücker Zeitung).

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Gebrauchte Elektroautos als Rarität: Gründe für das Delta

Der einfachste Grund für den geringen Anteil an E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist, dass Elektroautos schlicht neuer auf dem Markt sind. Es sind weniger Modelle im Umlauf, nicht nur auf Autoscout24 und Co., sondern allgemein. Weiterhin ist eine beachtliche Menge der E-Autos brandneu – es besteht also kein Grund zum Weiterverkauf. Das Angebot ist also recht dünn, zudem werden potentiellen Interessenten Steine in den Weg zum Gebraucht-Stromer gelegt.

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Neben der noch nicht ausreichenden Ladeinfrastruktur oder Zweifeln gegenüber der langfristigen Haltbarkeit der E-Auto-Akkus – besonders im Falle eines Gebrauchtautos – gehören auch die Bedingungen staatlicher Förderung zu Faktoren, die die Anzahl von Besitzumschreibungen negativ beeinflusst haben könnten. Kunden von Neufahrzeugen müssen ihren Pkw mindestens 6 Monate fahren, um die Umweltprämie behalten zu dürfen (Stand: August 2022, Quelle: infranken.de).

Gleichzeitig aber darf die Erstzulassung von förderfähigen Elektroautos nicht länger als ein Jahr zurückliegen, damit Käufer von gebrauchten Stromern Förderung beantragen dürfen. Das betrifft aber nur Gebrauchte, die bei Händlern gekauft werden. Kfz-Kaufverträge zwischen Privatpersonen sind grundsätzlich nicht förderfähig (Quelle: ADAC).

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