Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Geld zurück bei schlechtem Internet: Nächste Woche geht's los

Geld zurück bei schlechtem Internet: Nächste Woche geht's los

Wenn das Internet nicht mitspielt, könnt ihr ab nächster Woche die Sache selbst in die Hand nehmen. (© Unsplash / Jeshoots)
Anzeige

Ab nächster Woche können Verbraucher endlich leichter die Sache selbst in die Hand nehmen, wenn die Internetverbindung mal wieder streikt. Das Gesetz dafür ist bereits in Kraft, ab Montag werden auch die letzten Unklarheiten beseitigt.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Endlich bereit: Weniger zahlen für schlechtes Internet mit Mess-App

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schafft Klarheit für Verbraucher, die weniger fürs Interner zahlen wollen, wenn ihr Anbieter nicht die vertraglich festgelegten Leistungen liefert. Durch die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes haben Kunden seit 1. Dezember das Recht dazu. Ab Montag kann es dann auch richtig losgehen.

Anzeige

Einerseits stellt die BNetzA ab 13. Dezember das offizielle Mess-Tool als App zur Verfügung, die als Grundlage für alle Messungen genutzt werden muss. Maßgeblich ist dabei die Desktop-Version, euer Endgerät muss außerdem per LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein. In die neue Version der App zur Breitbandmessung wurden noch die neuen Vorgaben eingearbeitet, sodass diese nun automatisch den nötigen Anforderungen entspricht.

Diese Vorgaben sind im Gesetz allgemein gefasst und wurden nun von der BNetzA konkretisiert. In der entsprechenden Allgemeinverfügung wird unter anderem festgehalten, ab welchen Grenzwerten ihr eure monatlichen Zahlungen mindern dürft. Ihr könnt weniger zahlen, wenn

Anzeige
  • an mindestens zwei von drei Messtagen weniger als 90 Prozent der im Vertrag vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden,
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit in weniger als 90 Prozent aller Messungen erreicht wird
  • oder die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei von drei Messtagen nicht erreicht wird.

Verbraucher müssen unter Idealbedingungen messen

Generell gilt: Es müssen mindestens 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen stattfinden, die nicht aufeinander folgen. Die einzelnen Messzeitpunkte müssen sich entsprechend der Vorgaben (bei der BNetzA ansehen) auch zeitlich über den Tagesverlauf verteilen. Mögliche Fehlerquellen, die für eine nicht rechtssichere Messung sorgen könnten, soll die Desktop-App eigenständig erkennen. Habt ihr nicht für die nötige „Messumgebung“ gesorgt, startet das Programm die Auswertung nicht.

Anzeige

WLAN ist ungenügend für die Mess-App, aber ein optimiertes Netz kann euch schon viel Ärger ersparen:

Wie funktioniert WLAN und wie kann ich meins optimieren? – TECHfacts #1 Abonniere uns
auf YouTube

Damit stellt man einerseits verlässliche Werte sicher, kommt aber auch den Providern etwas entgegen. Denn die Messsituation wird sich in vielen Fällen von der tatsächlichen Nutzung deutlich unterscheiden. Haben Kundinnen und Kunden unter den nötigen Voraussetzungen eine mangelhafte Leistung festgestellt, müssen sie außerdem die Minderung zuvor beim Provider ankündigen.

Anzeige