Bekommen wir bald ein Recht auf schnelles Internet? Die Bundesregierung plant eine neue Regelung, bei der Kunden von Providern Geld zurückbekommen können, wenn die Verbindung zu langsam ist. Auch Kündigungen sollen in diesem Fall möglich werden.
Anbieter sollen bei langsamem Internet zahlen
Bei Netzpolitik.org ist ein Entwurf zur Modernisierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes aufgetaucht. Demnach plant die Bundesregierung, Provider stärker in die Pflicht zu nehmen und auch tatsächlich das zu leisten, wofür die Kunden jeden Monat bezahlen. Konkret sollen Betreiber dazu verpflichtet werden, bei kontinuierlich langsamen Internetverbindungen den Kunden teilweise Geld zurückzuerstatten. Falls also für beispielsweise 400 Megabit pro Sekunde gezahlt wird, aber im Durchschnitt nur die Hälfte der beworbenen Geschwindigkeit beim Kunden ankommt, muss auch nur die Hälfte bezahlt werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Kunden weniger bezahlen, wenn es eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ gibt. Kunden dürfen sich allerdings nicht einfach pauschal über langsames Internet bei ihnen zu Hause beschweren, sondern müssen den Mangel über „einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus“ ermitteln. Sollte der jeweilige Anbieter aber glaubhaft machen können, dass die langsame Verbindung nicht durch ihn geschuldet ist, bleiben Kunden auf ihren Kosten sitzen, heißt es.
Liegt die erbrachte Leistung des Anbieters deutlich niedriger, dann sollen Kunden in Zukunft ohne weitere Kosten aus ihrem Vertrag aussteigen können. Ist das Internet also dauerhaft langsam, muss nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit gewartet werden. Auch in diesem Fall muss der Mangel aber über Mechanismen der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden.
Bundesnetzagentur will Provider verpflichten
Bei einem weiteren Punkt des Gesetzentwurfs geht es um die nach wie vor bestehende Unterversorgung mit schnellem Internet. Hier möchte die Bundesnetzagentur künftig Anbieter in die Pflicht nehmen, den Ausbau mit schnellerem Internet zu beschleunigen. Sollten sich die Anbieter dazu nicht bereit zeigen, dann möchte die Bundesnetzagentur selbst einen Provider bestimmen, der den Ausbau zu erledigen hat. Die Kosten dafür sollen gemeinschaftlich von den Anbietern getragen werden, die je nach Umsatz in einen gemeinsamen Topf einzahlen sollen.
Unterdessen wird das mobile 3G-Netz bald abgeschaltet:
Die Betreiber sind von dem Gesetzentwurf nicht gerade begeistert. In der Vergangenheit wurden Forderungen dieser Art – wie von den Grünen im Jahr 2016 im Bundestag eingebracht – als „de-facto-Planwirtschaft“ bezeichnet. Dem neuen Entwurf muss das Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.