Im Dieselskandal hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Streit zwischen einem Dieselbesitzer und Mercedes-Benz wurde zugunsten des Autofahrers entschieden. Demnach müssen Hersteller grundsätzlich Schadenersatz zahlen, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verbaut wurde.
Dieselskandal: Mercedes-Benz unterliegt vor EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Dieselkäufer bei unzulässiger Abgastechnik leichter Schadenersatzansprüche gegen Autohersteller durchsetzen können. Selbst bei fahrlässigem Handeln der Hersteller könnten diese haftbar gemacht werden, urteilten die Luxemburger Richter. Konkret hatte ein Dieselbesitzer gegen Mercedes-Benz geklagt.
Das EuGH-Urteil könnte großen Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung haben. Bislang hatten Kläger vor Gericht nur dann Erfolg, wenn der Hersteller sie bewusst und vorsätzlich getäuscht hatte – ein Kriterium, das nur im VW-Skandal erfüllt war. Der EuGH sieht dagegen bereits fahrlässiges Handeln als ausreichend an. Diese Vorgaben müssen die deutschen Gerichte nun umsetzen.
Mercedes hält die geltend gemachten Ansprüche nach wie vor für unbegründet, da die betroffenen Fahrzeuge weitgehend wertbeständig seien. Das Unternehmen geht nach Angaben eines Sprechers weiterhin davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Als Begründung führt Mercedes an, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die betroffenen Fahrzeuge nicht einmal zurückgerufen habe (Quelle: Spiegel).
Beim autonomen Fahren ist Mercedes weit vorne:
Mercedes-Benz: Schwere Niederlage vor Gericht
Auch wenn der Bundesgerichtshof Schadenersatzansprüche bisher abgelehnt hat, kann das neue EuGH-Urteil nur als schwere Niederlage für Mercedes gewertet werden. Die Erfolgsaussichten für Kläger verbessern sich deutlich. Auch ohne Betrugsabsicht können Autohersteller haftbar gemacht werden.