Amazon hat Werbung beim Streaming-Dienst Prime Video eingeführt. Wer die nicht will, zahlt 2,99 Euro pro Monat drauf. Doch diese Preiserhöhung soll unwirksam sein, findet zumindest der Verbraucherschutz – und zieht gegen Amazon vor Gericht. Wer ein Prime-Abo hat, kann dabei mitmachen und sich vielleicht sogar dreistellige Summen zurückholen.
Prime-Kunden sind Werbung gewohnt, sollte man meinen. Schließlich zeigt Amazon schon seit Jahren vor Filmen und Serien Werbeblöcke für eigene Produktionen. Doch inzwischen ist das eben nicht mehr alles. Jetzt läuft für Kunden der Standard-Abostufe auch Werbung während Serien oder Filmen und dazu zu Produkten und Angeboten, die mit Amazon selbst nichts mehr zu tun haben. Ganz klassische Werbung also, wie man sie seit Jahrzehnten aus dem linearen Fernsehen kennt.
Wer darauf keine Lust hat, muss Amazon zusätzlich zu den Prime-Kosten von 8,99 Euro im Monat nochmal 2,99 Euro pro Monat zahlen. Dafür werdet ihr von der Werbung verschont. Diese Option – und eben viel mehr Werbung – hat Amazon im Februar eingeführt.
Sammelklage wegen Prime: Sehen Amazon-Kunden ihr Geld wieder?
Jetzt wehrt sich der Verbraucherschutz Sachsen gegen das Vorgehen. Mit einer Sammelklage sollen Verbraucher sich ihr Geld zurückholen können. Ab sofort kann jeder betroffene Prime-Abonnent sich dafür beim Bundesjustizamt anmelden. Über ein Formular könnt ihr eure Ansprüche geltend machen, sollte in der Klage gegen Amazon und zugunsten der Kunden entschieden werden.
Das Interesse der Prime-Abonennten dürfte groß sein, denn kurz nach Bekanntgabe der Klage gegen Amazon war die Website der Bundesbehörde bereits nicht mehr erreichbar.
Das ist aber kein Grund zur Sorge: Kunden können bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung noch ihre Teilnahme beim Justizamt anmelden. Die Teilnahme ist dabei kostenlos und auch Verfahrenskosten gibt es für Verbraucher keine.
Laut Michael Hummel von der Verbraucherzentrale kann sich das Verfahren über Jahre hinziehen. Das sorgt auch dafür, dass eventuelle Rückzahlungen sich lohnen würden. „Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, so Hummel. „Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann sich das durchaus lohnen“ (Quelle: heise).
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Wo liegt aber eigentlich der Grund für die Klage? Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist die Einführung von Werbung eine einseitige Anpassung der Vertragsbedingungen zwischen Amazon und den Kunden vonseiten des Anbieters. So etwas ist grundsätzlich nur mit Einverständnis beider Seiten möglich. Amazon habe hingegen nur die Kunden per E-Mail über die Änderungen informiert, aber ihre Zustimmung nicht eingeholt, so der Vorwurf.
Nicht nur der Verbraucherschutz hat seine Zweifel an Amazons Vorgehen:
Amazon sieht das Recht bei Verbraucherklage auf seiner Seite
Die Verbraucherzentralen gehen parallel mit einer Unterlassungsklage gegen Amazon vor. Dort wird unter anderem kritisiert, dass es sich bei der Option eines werbefreien Abos um einen versteckte Preiserhöhung handele, und eine Unterlassung von Amazon gefordert.
Der Versandriese Amazon sieht die Sachlage anders: Man habe „Kund:innen transparent, im Voraus und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen“ über die anstehenden Änderungen informiert, so ein Sprecher (Quelle: Stern). Amazon verweist außerdem auf die Möglichkeit zur Kündigung, wenn Abonnenten mit den Vertragskonditionen nicht einverstanden sind.