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Geldregen für Kunden? Verbraucherschützer zerren Sparkassen vor Gericht

Zwei Sparkassen stehen vor Gericht, weil sie Kontogebühren nicht zurückzahlen wollen. (© Deutscher Sparkassen- und Giroverband)
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Manche Banken haben ohne Zustimmung ihrer Kunden Gebühren erhoben, die sie nun nicht zurückzahlen wollen. Jetzt klagen Verbraucherschützer gegen die Praxis mehrerer Sparkassen. Diese verweisen auf eine abgelaufene Frist.

Kontogebühren: Klage gegen Sparkassen eingereicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Klage gegen die Sparkassen Köln-Bonn und Berlin eingereicht. Die Sparkassen hatten Kontogebühren von ihren Kunden eingefordert, ohne eine Zustimmung von eben diesen erhalten zu haben. Eine Rückzahlung kommt für die Sparkassen aber nicht in Frage, da aus ihrer Sicht bereits zu viel Zeit vergangen sei. Die Gebühren wurden vor mehr als drei Jahren eingefordert.

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Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage möchte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Praxis der Sparkassen wehren. Der Bundesgerichtshof hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Viele Geldhäuser müssen jetzt nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.

Die Berliner Sparkasse gibt an, dass „Preise dann gültig sind, wenn Kunden sie seit mehr als drei Jahren nicht beanstanden (Quelle: Tagesschau). Das sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband anders: Ohne explizite Zustimmung müssen sämtliche Gebühren zurückerstattet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach dürfen Verbraucher ihre Ansprüche auch dann geltend machen, wenn die Gegenseite bereits von einer Verjährung ausgeht.

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Bankgebühren: Verjährung bei Urteil ausgespart

Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs im April 2021 wurde die Frage der Verjährung noch ausgespart. In dem Verfahren ging es grundsätzlich um die Frage, ob Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen dürfen, falls Kunden innerhalb von zwei Monaten keinen Widerspruch gegen Bankgebühren einlegen.

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