Die Gebührenkommission KEF hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent empfohlen – und den öffentlich-rechtlichen Sendern gleichzeitig eine ineffiziente Mittelverwendung vorgeworfen. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wo gespart werden könnte.
KEF: Sparpotenzial trotz Beitragserhöhung
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in ihrem jüngsten Bericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Haushalt und Monat vorgeschlagen. Damit wird auf den ersten Blick dem Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio Rechnung getragen. Doch die Empfehlung bleibt nicht ohne Kritik der KEF.
Auf insgesamt 312 Seiten legt die KEF dar, wie die Rundfunkanstalten in den Jahren 2021 bis 2024 mit den Beiträgen umgegangen sind und wo sie Einsparpotenziale sieht. Die KEF fordert die Anstalten auf, durch Kooperationen und Reformen nachhaltig Kosten zu senken. Insbesondere bei ZDF und Deutschlandradio sei zu viel Geld ausgegeben worden.
Besonders kritisch sieht die KEF das mittlerweile abgelehnte Projekt „Digitale Erneuerung“ der ARD, für das 328 Millionen Euro vorgesehen waren. Die Kommission erwartet, dass die Digitalisierung aus vorhandenen Mitteln finanziert wird. Außerdem wird hier eine gemeinsame Plattformstrategie der Sender gefordert (Quelle: FAZ).
Als gravierenden Mangel im Umgang mit finanziellen Ressourcen bei ARD und ZDF sieht die KEF, dass keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Trotz klarer Empfehlungen haben ARD und ZDF ihr Regelwerk bisher nicht entsprechend angepasst. Es sei daher nicht nachvollziehbar, ob im Einzelfall die wirtschaftlichste Lösung gewählt werde.
So viel kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland:
KEF: Belastung der Bürger gering halten
Neben der Beitragsanpassung hat die KEF ihre Empfehlungen mit einer Kürzung des von den Sendern angemeldeten Finanzbedarfs um 1,8 Milliarden Euro verbunden. Die Kommission begründet dies mit der Notwendigkeit, die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den gesetzlichen Auftrag der Anstalten zu erfüllen.