Für Google könnte es in Deutschland schon in naher Zukunft ungemütlich werden: Das Bundeskartellamt hat eine Neubewertung des Mutterkonzerns Alphabet vorgenommen, was der Behörde deutlich mehr Spielraum bei Verstößen lässt.
Google im Visier des Bundeskartellamts
Erstmals hat das Bundeskartellamt für Google eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung“ festgestellt. Mit dieser Neubewertung unterliegen Tätigkeiten von Google jetzt einer „erweiterten Missbrauchsaufsicht“, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt erläutert. Wettbewerbsgefährdende Praktiken können so sehr viel einfacher untersagt werden, was für Google in Deutschland spürbare Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Sollten in Zukunft „konkrete, für den Wettbewerb schädliche“ Verhaltensweisen von Google festgestellt werden, dann erhält das Bundeskartellamt mehr Spielraum. Hintergrund für die Neubewertung ist ein Verfahren nach neu eingeführten Vorschriften für Digitalkonzerne, das bereits im Mai 2021 eingeleitet wurde. Hier stehen die Praktiken Googles bei der Datenverarbeitung im Mittelpunkt des Interesses der Kartellwächter. Auch das Nachrichtenangebot von Google News Showcase wird gerade genauer unter die Lupe genommen (Quelle: Zeit Online).
In Deutschland gelten seit Januar 2021 neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht, weswegen das Bundeskartellamt gegen Google und andere Tech-Konzerne aktiver vorgeht. Bei wettbewerbsgefährdenden Praktiken kann die Behörde nun schon früher einschreiten und diese untersagen.
Im Alltag muss es nicht immer Google sein, denn es gibt auch Alternativen:
Nicht nur Google: Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta
Neben Google befinden sich auch weitere Tech-Konzerne im Visier des Bundeskartellamts. Gegen Amazon, Apple und Meta (Facebook) laufen nach Angaben des Bundeskartellamts ebenfalls Prüfverfahren. Sollte die Behörde hier zu einer ähnlichen Einschätzung kommen, dann müssen auch die genannten US-Firmen hierzulande mit einer strengeren Kontrolle rechnen.