Ab dem 7. März steht Smartphone-Nutzern in der EU eine wichtige Entscheidung bevor: Bei der ersten Verwendung ihres Browsers können sie aus 14 verschiedenen Suchmaschinen wählen. Diese gesetzlich verankerte Möglichkeit ist Teil des Digital Markets Act. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und Nutzern mehr Auswahl zu bieten.
Suchmaschinen: Handy-Nutzer müssen sich entscheiden
Aus einem Pool von 14 Anbietern können Handy-Nutzer in der Europäischen Union ab dem 7. März 2024 ihre bevorzugte Suchmaschine auswählen. Beim Öffnen des Browsers sehen sie einen „Choice Screen“, der neben Google noch 13 weitere Suchmaschinen anbietet. Die Nutzer können frei wählen, mit welchem Anbieter sie künftig im Internet suchen möchten. Die Auswahl kann später auch wieder geändert werden.
In Deutschland werden laut Google als „Top-Optionen“ Bing, DuckDuckGo, Google, Yahoo und Yandex angeboten. Bei den „weiteren Optionen“ kann der Nutzer noch zwischen Ecosia, info.com, Karma, Mojeek, OceanHero, Presearch, PrivacyWall, Qwant und Yep wählen (Quelle: Android).
Von der Regelung, die Teil des Digital Markets Act (DMA) der EU ist, profitieren nicht nur Android-Nutzer, sondern auch iPhone-Besitzer. Ziel der Initiative ist es, die Monopolstellung großer Tech-Unternehmen wie Google und Apple zu brechen und gleichzeitig den Wettbewerb auf dem Suchmaschinenmarkt zu beleben.
Das bietet die deutsche Suchmaschine Ecosia:
Suchmaschinen: Google dominiert den Markt
Derzeit ist Google die vorinstallierte Suchmaschine in den Browsern Safari und Chrome, was dem Unternehmen einen dominanten Marktanteil von 95 Prozent in Europa verschafft. Der DMA greift nun regulierend ein, um eine gerechtere Marktaufteilung zu ermöglichen. Die Kriterien für die Darstellung und Reihenfolge der Suchmaschinen auf dem Auswahlbildschirm sind jedoch nicht vollständig transparent und unterscheiden sich zwischen Android- und Apple-Geräten. Fest steht auch, dass Android-Nutzer bereits ohne DMA Auswahlmöglichkeiten hatten.
Nach Ablauf der Frist am 7. März will die EU-Kommission die Einhaltung der neuen Richtlinien genau überwachen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.