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Große Erleichterung für Solaranlagen: Neue Regeln bei der Steuer beschlossen

Wer eine neue Solaranlage installiert, hat nun noch weniger Bürokratie vor sich. (© IMAGO / U. J. Alexander)
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Solaranlagen boomen in Deutschland. Immer mehr Menschen installieren sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, um damit Energie für den Eigengebrauch zu produzieren und somit Geld zu sparen. Der Überschuss wird an den Netzbetreiber verkauft. In diesem Bereich gibt es jetzt große Erleichterungen.

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Solaranlagen: Kein Gewerbe mehr nötig

Bisher ist es so, dass jeder, der eine Solaranlage betreibt und den überschüssig produzierten Strom einspeist und dafür eine Vergütung bekommt, speziell dafür ein Gewerbe anmelden muss. Meist läuft das in der vereinfachten Form des Kleingewerbes. Zudem muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an die Behörden verschickt werden. Damit ist nun Schluss, berichtet Golem.

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Laut eines Schreibens vom 12. Juni 2023 vom Bundesfinanzministerium (Quelle: Bundesministerium der Finanzen) gilt nun nämlich eine andere Regel: Wer eine kleine Solaranlage betreibt, wird nicht mehr von den Finanzämtern beanstandet, wenn die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und Ausfüllung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nicht mehr durchgeführt wird. Stattdessen soll das Finanzamt nur noch in Einzelfällen den Fragebogen anfordern.

Heißt im Klartext: Wenn ihr eine neue Solaranlage installiert, dann müsst ihr jetzt weder ein Gewerbe anmelden, noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an die Behörden übermitteln. Laut der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen gilt die Regelung auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Dem Netzbetreiber soll dann nur noch eure Steuernummer übermittelt werden. Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen mit kleinen Solaranlagen bis 30 kWp steuerbefreit (Quelle: finanzverwaltung.nrw). Im Idealfall habt ihr also im Bezug auf die Solaranlage nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun.

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Das bedeutet nicht, dass ihr kein Gewerbe für eure Solaranlage anmelden könnt, wenn ihr das wollt, um bestimmte Sachen steuerlich geltend zu machen. Dafür kann sich der bürokratische Aufwand in einigen Fällen durchaus lohnen.

Wenn ihr keine große Solaranlage haben wollt, könnte ein Balkonkraftwerk etwas für euch sein:

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Wieso wird das jetzt gemacht?

Die Finanzbehörden wollen laut dem Dokument damit unnötige Bürokratie abbauen. Schon Anfang 2022 wurden Solaranlagen steuerlich deutlich attraktiver. So entfällt beispielsweise die Mehrwertsteuer auf den Kauf von Solaranlagen, Akkus oder die Montage. Auch die Einnahmen müssen nicht mehr versteuert werden. Jetzt entfällt nicht nur viel unnötige Bürokratie für die Finanzämter, sondern auch für euch, wenn ihr euch eine neue Solaranlage anschaffen wollt.

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Jetzt heißt es nämlich einfach aufbauen und ihr habt mit den Finanzbehörden nur zu tun, wenn diese auf euch zukommen. Die einzige Bürokratie, die euch bei der Installation einer Solaranlage dann noch erwartet, ist die mit dem Netzbetreiber und dem Anschluss. Der ganze Rest entfällt komplett.

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