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Handy-Akku einfach austauschen: EU macht spektakulären Rückzieher

Nur bei wenigen Handys lässt sich der Akku einfach austauschen. (© GIGA)
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Eigentlich sollten Handy-Akkus künftig generell vom Nutzer selbst ausgetauscht werden können. Jetzt stellt die EU klar: Für Smartphones und Tablets gilt die neue Batterieverordnung gar nicht. Fest verbaute Akkus werden Nutzer noch länger begleiten.

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Austauschbare Akkus: EU erklärt Handy-Ausnahme

Im Dezember vergangenen Jahres hatten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Batterieverordnung geeinigt. Nach einer großzügigen Übergangsfrist von 42 Monaten müssen Produkte, die danach in der EU verkauft werden, über einen leicht austauschbaren Akku verfügen. Nutzer müssen dazu lediglich handelsübliche Werkzeuge wie Schraubenzieher bereithalten.

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Die geplante Batterieverordnung wurde weithin so interpretiert, dass sie auch für Smartphones und Tablets gilt. Wie sich erst jetzt auf Nachfrage herausstellt, ist dies anscheinend nicht der Fall (Quelle: heise online).

Den Herstellern wird ein Schlupfloch geboten, um weiterhin in ihren Geräten auf fest verbaute Akkus setzen zu können. Sie können sich auf die bereits beschlossenen Ökodesign-Regeln berufen, wenn ihre Smartphones oder Tablets schon ein „höheres Niveau an Umwelt- und Gesundheitsschutz“ aufweisen.

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Konkret haben die Hersteller die Wahl: Sie können ihre Geräte so gestalten, dass sich der Akku leicht austauschen lässt. Entscheiden sie sich für eine fest eingebaute Variante, muss der Akku nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität haben. Nach 1.000 Ladezyklen müssen es noch mindestens 80 Prozent sein.

Im Fairphone 4 lässt sich der Akku bereits einfach austauschen:

Fairphone 4 im Hands-On: Das reparierbare Smartphone aufgeschraubt Abonniere uns
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Handy-Akkus: Ökodesign-Regeln reichen der EU

Nach Ansicht der EU-Kommission sind die Ökodesign-Regeln ausreichend. Sie würden bereits ein höheres Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten, was im Sinne der Langlebigkeit elektronischer Geräte sei. Die Ökodesign-Regeln treten noch vor der neuen Batterieverordnung in Kraft. Den Herstellern wird hier eine Übergangsfrist von 21 Monaten eingeräumt.

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