Die Überwachung von Smartphone-Nutzern in Deutschland über Staatstrojaner soll erschwert werden. Einem neuen Gesetzentwurf zufolge, der vorab geleakt wurde, sollen Verdächtige nur noch bei besonders schweren Straftaten überwacht werden können. Auch die Onlinedurchsuchung soll eingeschränkt werden.
Höhere Hürden für Handy-Überwachung geplant
Laut einem vorab veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen Staatstrojaner künftig nur noch bei „besonders schweren“ Straftaten zum Einsatz kommen und nicht mehr bei „schweren“. Die Anzahl der Delikte, bei denen eine Handy-Überwachung über die sogenannte Quellen-TKÜ vorgesehen ist, würde sich von 44 auf 33 verringern (Quelle: Netzpolitik.org).
Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP will auch den Einsatzbereich der Onlinedurchsuchung selbst einschränken. Eine eigenständige Aktivierung von Funktionen wie Kamera oder Mikrofon wird den Ermittlungsbehörden demnach ausdrücklich untersagt. Offiziellen Angaben nach wurde die Onlinedurchsuchung im Jahr 2021 insgesamt acht Mal eingesetzt, die Quellen-TKÜ 14 Mal.
Die geplante Neuregelung geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus, das die Quellen-TKÜ bei „schweren Straftaten“ für zulässig erklärt hatte. Das Justizministerium betont, dass ein kompletter Verzicht auf die Quellen-TKÜ trotz ihrer seltenen Nutzung keine Option sei, da sie bei Schwerkriminalität und Terrorismus von hoher Relevanz sei.
Ob sich das Bundesjustizministerium mit den Plänen durchsetzten kann, ist noch ungewiss. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) betrachtet die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung als „wichtige Ermittlungsinstrumente in spezifischen Szenarien, die praxisgerecht gestaltet“ sein sollten.
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Streit auch bei Vorratsdatenspeicherung
Auch bei der Frage nach der Vorratsdatenspeicherung haben Innen- und Justizministerium unterschiedliche Antworten. Ein bereits im Oktober 2022 vom Justizministerium vorgelegter Entwurf wird von der Bundesinnenministerin weiter blockiert. Faeser besteht darauf, dass Internetprovider die von Nutzern verwendeten IP-Adressen auf Vorrat speichern sollen.