Ihr Zweck liegt schon im Namen: Die Strompreisbremse sollte den starken Anstieg der Strompreise abbremsen. Vermutet wird aber der gegenteilige Effekt. Viele Energieversorger würden nun absichtlich kräftig an der Preisschraube drehen. Muss die Politik nachschärfen?
In diesen Tagen erhalten viele Bundesbürger unerfreuliche Post von ihrem Energieversorger. Durch die Bank weg werden Strompreiserhöhungen angekündigt. In einigen Städten wie etwa Köln und München geht es besonders steil nach oben. Dass Strom- und Gaspreise immer weiter nach oben klettern, ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine trauriger Alltag. Überraschend ist hingegen der Zeitpunkt.
Erhöhen die Energieversorger absichtlich die Strom- und Gaspreise?
Denn die Strompreiserhöhungen werden allesamt wirksam, wenn die Strompreisbremse kommen soll (Quelle: Tagesschau). Dann deckelt der Staat für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs die Preise: 40 Cent für Strom, 12 Cent für Gas.
Steffen Arta schaut mit Argwohn auf die Preiserhöhungen: „Natürlich verfolgt jedes Unternehmen eine eigene Beschaffungsstrategie. Aber diese extreme Spreizung der Preise, die wir momentan sehen, ist energiewirtschaftlich eigentlich gar nicht mehr zu begründen“, erklärt der Geschäftsführer der Stadtwerke im hessischen Dreieich.
Erhöhen die Energieversorger also absichtlich die Preise, um nach Inkrafttreten der Strompreisbremse abkassieren zu können? Der Verdacht steht zumindest im Raum. „Ich denke, Mitnahmeeffekte können nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, so Arta.
Ein Balkonkraftwerk senkt die Stromkosten:
Ampel verweist aufs Kartellamt und Wettbewerb
Die Problematik ist auch der Politik bekannt. Politiker der Ampel-Koalition verweisen auf bessere Kontrollmöglichkeiten des Kartellamtes, die mit der Strom- und Gaspreisbremse eingeführt werden sollen. Außerdem gebe es ja die 80-Prozent-Regelung: Der Staat deckele nur die Preise für Strom und Gas für 80 Prozent des Vorjahersverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent – so offenbar die Hoffnung – werde der Markt für Wettbewerb sorgen.
Noch ist die Strom- und Gaspreisbremse aber nicht in Gesetz gegossen. Änderungen sind noch möglich.