Er verschickte ungefragt Bilder seines Penis – und muss dafür tief in die Tasche greifen. Ein Mann ist vom Landgericht Stralsund zu einer Gesamtgeldstrafe von über 12.500 Euro verurteilt worden, weil er einer Frau mehrfach explizite Inhalte geschickt hatte.
Dickpics: Mann muss 12.500 Euro zahlen
Ein junger Mann aus Stralsund kam im Frühjahr 2023 auf die Idee, einer Frau zunächst obszöne Nachrichten und dann Bilder von seinem Penis zu schicken. Später folgte ein Masturbationsvideo, in dem auch Fotos der Frau zu sehen waren. Diese wollte damit nichts zu tun haben und zog vor Gericht. Nun ist das Urteil gefallen.
Das Landgericht Stralsund verurteilte den zum Zeitpunkt der Aufnahmen 23-Jährigen zu einer hohen Geldstrafe. Neben der eigentlichen Geldstrafe von 4.000 Euro kommen noch weitere Kosten auf den Verurteilten zu. Ein bereits zuvor ergangener Strafbefehl belastet ihn mit 2.400 Euro. Das Gerichtsurteil sieht zudem vor, dass er alle anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat. Damit belaufen sich die Gesamtkosten für den Dickpic-Absender auf über 12.500 Euro.
Der Fall hatte bereits vor der Verurteilung für Aufsehen gesorgt. Bei der betroffenen Frau handelt es sich um eine in der Öffentlichkeit bekannte Person, die sowohl durch Fernsehauftritte als auch durch Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen ein breites Publikum erreicht. Zwischen der Klägerin und dem nun verurteilten Mann besteht dem Gericht zufolge keine Beziehung, alle expliziten Inhalte wurden unaufgefordert verschickt (Quelle: Landgericht Stralsund).
Das aktuelle Urteil des Landgerichts Stralsund zur Zahlung von 4.000 Euro als Entschädigung ist noch nicht rechtskräftig. Die frühere Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro hingegen schon.
Deshalb solltet ihr eurem Ex-Freund nicht bei Instagram folgen:
Versand von Dickpics ist strafbar
Unverlangt verschickte Dickpics und Nudes werden vom Gesetz als Verbreitung pornografischer Inhalte gewertet. Unter Umständen kann das Verschicken eines Dickpics auch zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs führen – selbst wenn kein Körperkontakt stattgefunden hat.
Um insbesondere Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen, soll eine neue EU-Richtlinie helfen. Sie sieht einen EU-weiten Mindeststandard für die Strafbarkeit der gängigsten Formen von Cybergewalt vor.