Huawei steckt in der Klemme: Die US-Sanktionen machen dem Handy-Hersteller weiter zu schaffen. Rückendeckung gibt es nun aber von unerwarteter Seite – und die könnte dafür sorgen, dass Huawei-Smartphones bald wieder Zugriff auf Google-Apps erhalten.
Vor kurzem hat Huawei eine Reihe neuer Notebooks für den europäischen Markt vorgestellt. Auf den Rechnern läuft aber nicht Linux oder ein anderes, frei verfügbares Betriebssystem, sondern herkömmliches Windows 10. Wie das angesichts der US-Sanktionen möglich ist? Microsoft hat eine Ausnahmeregelung beantragt und auch erhalten. Genau das möchte jetzt auch Google für Android erreichen.
Huawei: Google beantragt Ausnahmeregelung für Android
Demnach hat der Suchmaschinenanbieter eine Ausnahmeregelung bei der US-Regierung beantragt, wie Heise unter Berufung auf einen Bericht der dpa schreibt. Laut Google-Manager Sameer Samat sei es aber unklar, wann es eine Entscheidung über den Antrag geben werde.
Seit Mai 2019 steht Huawei auf einer „schwarzen Liste“ der USA, die es US-amerikanischen Unternehmen untersagt, mit dem chinesischen Konzern Geschäfte zu betreiben. Daraufhin sah sich unter anderem Google gezwungen, Huawei die Android-Lizenz zu entziehen. Brandneue Huawei-Smartphones, wie etwa das unlängst vorgestellt Falt-Handy Mate Xs, müssen daher ohne Zugriff auf die Google-Apps auskommen.
Unser Hands-On zum Huawei Mate Xs:
Huawei-Smartphones: Google-Apps nachinstallieren nicht ohne Risiko
Zwar ist es möglich, die Google-Apps auf einem Huawei-Smartphone auch nachträglich zu installieren – davon rät Google aber eindringlich ab. Die Installation aus unbekannten Quellen stelle ein zu großes Risiko dar, so der US-Konzern. Zudem könnten APK-Dateien manipuliert worden sein und seien nicht durch Google Play Protect geschützt. Einige Apps, so Google, würden außerdem ohne Zertifizierung nicht funktionieren. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch Android-Experte Peter Hryciuk von GIGA in seinem Selbstversuch mit dem Huawei Mate 30 Pro: „Der Weg mag funktionieren“, berge aber eine Gefahr, die man „aktuell schwer einschätzen“ könne.
Da bleibt nur zu hoffen, dass Google mit seinem Wunsch nach einer Ausnahmeregelung Erfolg haben wird.