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Inkasso-Abzocke: Verbraucherschützer knöpfen sich Otto vor

Eine Otto-Tochter steht wegen Inkasso-Gebaren im Fokus (© IMAGO / Steinach)
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht gerichtlich gegen die Otto-Tochter EOS Investment vor. Der Vorwurf: Otto soll sich an finanziell schwachen Kunden weiter bereichern. Jetzt hat die Verhandlung in Hamburg begonnen.

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Otto vor Gericht: Inkasso-Unternehmen im Fokus

Vor dem Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat der Prozess gegen die Otto-Tochter EOS Investment GmbH begonnen (Quelle: NDR). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Es wird erwartet, dass das Urteil wegweisend für die gesamte Inkasso-Branche sein wird.

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Konkret wird das Inkassounternehmen EOS Investment von den Verbraucherzentralen beschuldigt, firmeneigene Forderungen der Otto-Gruppe an ebenfalls firmeneigene Unternehmen abzutreten. Die Schwestergesellschaft EOS DID GmbH, ein darauf spezialisiertes Unternehmen, führt das Inkasso letztlich durch und stellt dann den säumigen Verbrauchern die zusätzlichen Inkassokosten in Rechnung. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen darf EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der EOS DID nicht geltend machen. EOS Investment hingegen argumentiert, dass sie wie jeder andere Gläubiger agiert.

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Sollte das Gericht der Argumentation der Verbraucherzentralen folgen, dann könnte das bedeuten, dass Inkassounternehmen keine firmeneigenen Inkassounternehmen mehr einsetzen dürfen, um die Kosten für die Dienstleistung zu erhöhen. Zahlungssäumige Kunden müssten also teils weniger bezahlen als bisher.

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VZBV: Inkasso-Abzocke „einen Riegel vorschieben“

Klaus Müller erklärt als VZBV-Vorstand, dass man mit der Klage „der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben“ möchte. Es würden künstlich hohe Kosten erzeugt, die sich für Verbraucher mit „völlig überzogenen Forderungen“ bemerkbar machten (Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen).

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