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Internet läuft nicht: So könnt ihr euer Geld behalten

Verbraucher können sich wehren, wenn das Internet stottert. (© Pexels)
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Wer einen Vertrag für Festnetz-Internet abschließt, entscheidet sich für eine maximale Datengeschwindigkeit. Im Alltag wird die eher selten erreicht, bezahlt wird trotzdem der volle Preis. Dabei können Verbraucher die Zahlungen schon bald ganz einfach mindern.

Festnetz-Internet: Nur zahlen, was zuhause ankommt

Die Neufassung des Telekommunikationsgestzes (TKG) sieht Verbesserungen für Verbraucher vor. Eine davon ist die Möglichkeit, sich leichter zur Wehr zu setzen, wenn der Internet-Provider nicht wie versprochen leistet. Wer nur Teile der im Vertrag gebuchten Internetgeschwindigkeit erreicht, kann die monatlichen Zahlungen mindern.

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Möglich ist das zwar schon länger, aber in der Regel bedeutete es immensen Aufwand, sich gegen Provider durchzusetzen. Inzwischen ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Verbraucher haben mittels Geschwindigkeitstest nun eine Grundlage für Zahlungsminderungen.

Konkret bedeutet das, dass „im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“ von der im Vertrag vereinbarten Geschwindigkeit die monatlichen Zahlungen durch den Kunden gesenkt werden dürfen – oder Kundinnen sogar fristlos kündigen können (Quelle: Bundesnetzagentur).

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Die Bedingung: Verbraucher müssen ihre Unzufriedenheit beweisen. Um sicherzustellen, dass tatsächlich nicht die zugesicherten Download- und Upload-Geschwindigkeiten erreicht werden, stellt die Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de eine App zur Verfügung. Ihre Ergebnisse entscheiden.

Doch es gibt einen Haken: Die Messung via App ist noch nicht bereit. Ausschlaggebend sind Messungen mit der Laptop-Version via LAN-Verbindung. Doch die App der Bundesnetzagentur soll nach aktuellem Plan erst ab Mitte Dezember bereitgestellt werden. Einige Tage müsst ihr euch nach Wirksamwerden der TKG-Novelle also noch gedulden.

TKG-Novelle macht deutliche Ansage an Provider

Betroffene Kunden können ihre Zahlungen soweit mindern, wie der Abstand zwischen versprochener und tatsächlich erbrachter Geschwindigkeit beträgt. Erreicht ihr etwa in einem Tarif mit 100 MBit/s im Download nur 50 Mbit/s, könnt ihr eure Zahlungen ebenfalls um die Hälfte reduzieren. Entscheidend ist dabei, wie viel Internetgeschwindigkeit in Haus oder Wohnung ankommt – was im WLAN-Netz verloren geht, liegt nicht am Provider.

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Im Video zeigen wir, wie ihr euer WLAN-Netz verbessert:

Wie funktioniert WLAN und wie kann ich meins optimieren? – TECHfacts #1 Abonniere uns
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Die Gesetzesänderung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Sobald die App-Messung der Bundesnetzagentur bereitsteht, können Kunden sich ihrem Internetanbieter gegenüber darauf berufen. Die Neuregelung gilt nur für Festnetz-Internetanschlüsse, nicht für Mobilfunk.

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