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Internet zu langsam? Verbraucher­schützer fordern 15 Euro Rabatt

Für langsames Internet sollen Provider eine Pauschale zahlen. (© Unsplash)
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Internetnutzer haben ein Recht auf Preisminderung, wenn ihre Verbindung schlechter ist als im Vertrag versprochen. Verbraucherschützer fordern nun einen pauschalen Rabatt von 15 Euro pro Monat, bis das Problem behoben ist. Das bestehende Preisminderungsrecht sei zu kompliziert.

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Langsames Internet: Verbraucherschützer fordern Rabatt

Seit Dezember 2021 haben Internetnutzer in Deutschland ein Recht auf Preisminderung, wenn ihr Anschluss nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit erreicht. Die Umsetzung dieses Rechts stößt jedoch auf Kritik von Verbraucherschützern, die es für nicht praktikabel halten. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun eine pauschale Preisminderung von 15 Euro pro Monat, solange das Internet zu langsam ist.

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Die Forderung nach einer pauschalen Preisminderung stößt bei den Anbietern bereits auf Widerstand. Jürgen Grützner vom Branchenverband VATM argumentiert, dass das Minderungsrecht immer im Einzelfall geprüft werden müsse, da die Verträge unterschiedliche Leistungen böten. Eine pauschale Minderung sei nicht zulässig (Quelle: ZDF).

Um eine Preisminderung geltend zu machen, müssen Verbraucher derzeit selbst nachweisen, dass ihre tatsächliche Datenübertragungsrate deutlich unter der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit liegt. Dazu sind 30 Tests innerhalb von zwei Wochen nötig, was Verbraucherschützer für aufwändig und kompliziert halten. Die Bundesnetzagentur bietet zwar ein eigenes Messtool zur Durchführung der Speedtests an, die Entscheidung über die Höhe der Preisminderung liegt aber letztlich beim Internetanbieter.

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Verbraucher brechen Speedtests oft ab

Nach offiziellen Angaben haben zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 rund 108.000 Internetnutzer die Messkampagne begonnen, aber nur etwa 29.000 haben sie auch abgeschlossen. Nahezu alle abgeschlossenen Tests ergaben, dass Kunden eine Preisminderung zusteht.

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